Netzwerktätigkeiten zwischen Hochschulen und Unternehmen (ESF+ 2021–2027) – Förderung in Bayern
Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 25 Tagen
Förderung von Projekten zum Wissenstransfer zwischen Hochschulen und kleinen sowie mittleren Unternehmen (KMU).
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Hochschulen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 200.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind staatliche Hochschulen in Bayern sowie bestimmte kirchliche Hochschulen.
Das Netzwerk muss aus mindestens einer Hochschule und 10 eigenständigen Unternehmen bestehen, wobei mindestens 75% KMU sein müssen.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Netzwerktätigkeiten zwischen Hochschulen und Unternehmen (ESF+ 2021–2027)
Wer kann Netzwerktätigkeiten zwischen Hochschulen und Unternehmen (ESF+ 2021–2027) beantragen?
Hochschulen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Wie hoch ist die Förderung bei Netzwerktätigkeiten zwischen Hochschulen und Unternehmen (ESF+ 2021–2027)?
Förderbetrag: ab 200.000 €. Förderquote: 40 %.
Wer ist Fördergeber von Netzwerktätigkeiten zwischen Hochschulen und Unternehmen (ESF+ 2021–2027)?
Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 200.000 €
- Förderquote
- 40 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bayern