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Netzwerktätigkeiten zwischen Hochschulen und Unternehmen (ESF+ 2021–2027) – Förderung in Bayern

Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst

Stand: September 2026 · Geprüft vor 55 Tagen

Förderung von Projekten zum Wissenstransfer zwischen Hochschulen und kleinen sowie mittleren Unternehmen (KMU).

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Hochschulen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Was wird gefördert?

Der Freistaat Bayern fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF +) Projekte zum Wissenstransfer von Hochschulen an vorwiegend kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und die Vernetzung zwischen Hochschulen und den Unternehmen. Sie bekommen die Förderung für gezielte Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für Unternehmen und deren Beschäftigte innerhalb von Netzwerken und Partnerschaften zwischen Hochschulen und Unternehmen. Durch den Wissenstransfer werden die Innovationspotenziale der Hochschulen für kleine und mittlere Unternehmen und deren Beschäftigte zugänglich gemacht. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für eine Dauer von normalerweise 3 Jahren. Die Höhe des ESF +-Zuschusses beträgt bis zu 40 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten. Sie bekommen keine Förderung, wenn die förderfähigen Gesamtkosten Ihres Projekts unter EUR 200.000 liegen. Als Antragstellende müssen Sie einen Eigenanteil in Höhe von 10 Prozent der zuschussfähigen Ausgaben erbringen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 200.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind die staatlichen Hochschulen in Bayern sowie die folgenden kirchlichen Hochschulen: Augustana – Theologische Hochschule der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern, Neuendettelsau Evangelische Hochschule Nürnberg Hochschule für evangelische Kirchenmusik der Evang.-Luth.

Kirche in Bayern, Bayreuth Hochschule für katholische Kirchenmusik und Musikpädagogik Regensburg Hochschule für Philosophie München Katholische Stiftungshochschule München Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Das Netzwerk besteht aus mindestens einer Hochschule und 10 eigenständigen Unternehmen.

Von den Kooperationsunternehmen müssen mindestens 75 Prozent kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sein.

Projektträger des Netzwerkes sind Sie als Hochschule.

Sie binden die Unternehmen über eine Kooperationsvereinbarung in das Netzwerk ein.

Sie richten den Wissenstransfer ausschließlich auf die Qualifizierung von Unternehmen und deren Beschäftigten aus und legen dabei den Fokus auf folgende Schwerpunkte der bayerischen Innovationsstrategie: Mobilität, Life Sciences, Energie, Materialien und Werkstoffe, Digitalisierung.

Sie führen das Projekt innerhalb Bayerns durch.

Die Projektteilnehmenden müssen ihren Wohnsitz und/oder ihre Arbeitsstätte in Bayern haben.

Sie stellen sicher, dass in jedem Projektjahr mindestens 5 Wissenstransferveranstaltungen mit mindestens 5 Teilnehmenden aus mindestens 5 Unternehmen stattfinden.

Maßnahmen mit Steuer-, Rechts- und Unternehmensberatungen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Netzwerktätigkeiten zwischen Hochschulen und Unternehmen (ESF+ 2021–2027)"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Netzwerktätigkeiten zwischen Hochschulen und Unternehmen (ESF+ 2021–2027)

Wer kann Netzwerktätigkeiten zwischen Hochschulen und Unternehmen (ESF+ 2021–2027) beantragen?

Hochschulen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Wie hoch ist die Förderung bei Netzwerktätigkeiten zwischen Hochschulen und Unternehmen (ESF+ 2021–2027)?

Förderbetrag: ab 200.000 €. Förderquote: 40 %.

Wer ist Fördergeber von Netzwerktätigkeiten zwischen Hochschulen und Unternehmen (ESF+ 2021–2027)?

Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 200.000 €
Förderquote
40 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bayern