Netzwerktätigkeiten zwischen Hochschulen und Unternehmen (ESF+ 2021–2027) – Förderung in Bayern
Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
Stand: September 2026 · Geprüft vor 55 Tagen
Förderung von Projekten zum Wissenstransfer zwischen Hochschulen und kleinen sowie mittleren Unternehmen (KMU).
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Hochschulen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 200.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind die staatlichen Hochschulen in Bayern sowie die folgenden kirchlichen Hochschulen: Augustana – Theologische Hochschule der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern, Neuendettelsau Evangelische Hochschule Nürnberg Hochschule für evangelische Kirchenmusik der Evang.-Luth.
Kirche in Bayern, Bayreuth Hochschule für katholische Kirchenmusik und Musikpädagogik Regensburg Hochschule für Philosophie München Katholische Stiftungshochschule München Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Das Netzwerk besteht aus mindestens einer Hochschule und 10 eigenständigen Unternehmen.
Von den Kooperationsunternehmen müssen mindestens 75 Prozent kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sein.
Projektträger des Netzwerkes sind Sie als Hochschule.
Sie binden die Unternehmen über eine Kooperationsvereinbarung in das Netzwerk ein.
Sie richten den Wissenstransfer ausschließlich auf die Qualifizierung von Unternehmen und deren Beschäftigten aus und legen dabei den Fokus auf folgende Schwerpunkte der bayerischen Innovationsstrategie: Mobilität, Life Sciences, Energie, Materialien und Werkstoffe, Digitalisierung.
Sie führen das Projekt innerhalb Bayerns durch.
Die Projektteilnehmenden müssen ihren Wohnsitz und/oder ihre Arbeitsstätte in Bayern haben.
Sie stellen sicher, dass in jedem Projektjahr mindestens 5 Wissenstransferveranstaltungen mit mindestens 5 Teilnehmenden aus mindestens 5 Unternehmen stattfinden.
Maßnahmen mit Steuer-, Rechts- und Unternehmensberatungen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Netzwerktätigkeiten zwischen Hochschulen und Unternehmen (ESF+ 2021–2027)"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
0/500 Zeichen
Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Netzwerktätigkeiten zwischen Hochschulen und Unternehmen (ESF+ 2021–2027) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Netzwerktätigkeiten zwischen Hochschulen und Unternehmen (ESF+ 2021–2027)
Wer kann Netzwerktätigkeiten zwischen Hochschulen und Unternehmen (ESF+ 2021–2027) beantragen?
Hochschulen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Wie hoch ist die Förderung bei Netzwerktätigkeiten zwischen Hochschulen und Unternehmen (ESF+ 2021–2027)?
Förderbetrag: ab 200.000 €. Förderquote: 40 %.
Wer ist Fördergeber von Netzwerktätigkeiten zwischen Hochschulen und Unternehmen (ESF+ 2021–2027)?
Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 200.000 €
- Förderquote
- 40 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bayern