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Netzwerkstelle „Schulerfolg für Halle“ – Förderung in Halle

Fördergeber: Stadt Halle

Stand: August 2026 · Zuletzt geprüft vor 165 Tagen

Bildungsbezogene Angebote sind zeitlich begrenzte Vorhaben an Schulen zur Sicherung des Schulerfolges.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Träger der Jugendhilfe, Schulen, Schulträger, Schulfördervereine.

Was wird gefördert?

Bildungsbezogene Angebote sind einzelne und zeitlich begrenzte Vorhaben und Projekte an Schulen, die als Zielstellung die nachhaltige Sicherung des Schulerfolges haben. Dabei können Schulen mit Partnern, z. B. Trägern der Jugendhilfe, Kommunen, dem Schulförderverein kooperieren. Zielgruppen der bildungsbezogenen Angebote sind immer Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte. Es können Sachausgaben oder Honorar gefördert werden. Die Netzwerkstelle 'Schulerfolg für Halle' berät bei der Antragstellung.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 500 € – 2.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Antragstellung fortlaufend möglich, jedoch mindestens zwei Monate vor geplantem Projektbeginn.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Stadt Halle.

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „stadt_halle_schulerfolg“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Netzwerkstelle „Schulerfolg für Halle“"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Netzwerkstelle „Schulerfolg für Halle“

Wer kann Netzwerkstelle „Schulerfolg für Halle“ beantragen?

Träger der Jugendhilfe, Schulen, Schulträger, Schulfördervereine

Wie hoch ist die Förderung bei Netzwerkstelle „Schulerfolg für Halle“?

Förderbetrag: 500 € – 2.000 €.

Bis wann kann man Netzwerkstelle „Schulerfolg für Halle“ beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Netzwerkstelle „Schulerfolg für Halle“?

Fördergeber ist Stadt Halle. Quelle: freiwilligen-agentur.de.

Ist Netzwerkstelle „Schulerfolg für Halle“ mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Netzwerkstelle „Schulerfolg für Halle“ zur Gruppe „stadt_halle_schulerfolg". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
500 € – 2.000 €
Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Halle