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Antrag möglichSachleistung

Netzwerkstelle „Schulerfolg für Halle“ – Förderung in Stadt Halle

Fördergeber: Stadt Halle

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen

Bildungsbezogene Angebote für Schulen zur nachhaltigen Sicherung des Schulerfolges.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Schulen, Träger der Jugendhilfe, Schulträger, Schulfördervereine.

Was wird gefördert?

Bildungsbezogene Angebote sind einzelne und zeitlich begrenzte Vorhaben und Projekte an Schulen, die als Zielstellung die nachhaltige Sicherung des Schulerfolges haben. Dabei können Schulen mit Partnern, z. B. Trägern der Jugendhilfe, Kommunen, dem Schulförderverein kooperieren. Zielgruppen der bildungsbezogenen Angebote sind immer Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte. Beispiele für Förderschwerpunkte können sein: Soziales Miteinander, Demokratieverständnis, Gesundheit, Projekte für junge Menschen mit Migrationshintergrund. Auch außerschulische Bildungsangebote, schulübergreifende Bildungsbezogene Angebote und sozialraumbezogene Projekte mit der Beteiligung mehrerer Schulen sind möglich. Es können Sachausgaben oder Honorar gefördert werden. Die Netzwerkstelle 'Schulerfolg für Halle' berät bei der Antragstellung.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 500 € – 2.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Die Anträge können laufend gestellt werden, jedoch mindestens zwei Monate vor geplantem Projektbeginn.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Stadt Halle.

Zum Antrag beim Fördergeber →Offizielle Programm-Quelle →

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „stadt_halle_schulerfolg“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Netzwerkstelle „Schulerfolg für Halle“

Wer kann Netzwerkstelle „Schulerfolg für Halle“ beantragen?

Schulen, Träger der Jugendhilfe, Schulträger, Schulfördervereine

Wie hoch ist die Förderung bei Netzwerkstelle „Schulerfolg für Halle“?

Förderbetrag: 500 € – 2.000 €.

Bis wann kann man Netzwerkstelle „Schulerfolg für Halle“ beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Netzwerkstelle „Schulerfolg für Halle“?

Fördergeber ist Stadt Halle. Quelle: freiwilligen-agentur.de.

Ist Netzwerkstelle „Schulerfolg für Halle“ mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Netzwerkstelle „Schulerfolg für Halle“ zur Gruppe „stadt_halle_schulerfolg". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Sachsen-Anhalt
  • → Fördermittel für Vereine

Auf einen Blick

Förderbetrag
500 € – 2.000 €
Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Sachleistung
Förderregion
Stadt Halle

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