Netzwerkstelle „Schulerfolg für Halle“ – Förderung in Halle
Fördergeber: Stadt Halle
Stand: August 2026 · Zuletzt geprüft vor 165 Tagen
Bildungsbezogene Angebote sind zeitlich begrenzte Vorhaben an Schulen zur Sicherung des Schulerfolges.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Träger der Jugendhilfe, Schulen, Schulträger, Schulfördervereine.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 500 € – 2.000 €.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Antragstellung fortlaufend möglich, jedoch mindestens zwei Monate vor geplantem Projektbeginn.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Stadt Halle.
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „stadt_halle_schulerfolg“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Netzwerkstelle „Schulerfolg für Halle“"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
0/500 Zeichen
Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Netzwerkstelle „Schulerfolg für Halle“ zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Netzwerkstelle „Schulerfolg für Halle“
Wer kann Netzwerkstelle „Schulerfolg für Halle“ beantragen?
Träger der Jugendhilfe, Schulen, Schulträger, Schulfördervereine
Wie hoch ist die Förderung bei Netzwerkstelle „Schulerfolg für Halle“?
Förderbetrag: 500 € – 2.000 €.
Bis wann kann man Netzwerkstelle „Schulerfolg für Halle“ beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Netzwerkstelle „Schulerfolg für Halle“?
Fördergeber ist Stadt Halle. Quelle: freiwilligen-agentur.de.
Ist Netzwerkstelle „Schulerfolg für Halle“ mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Netzwerkstelle „Schulerfolg für Halle“ zur Gruppe „stadt_halle_schulerfolg". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 500 € – 2.000 €
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Halle