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Netzwerke, Kooperationen und regionale Wertschöpfungsketten 2024 – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV)

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 9 Tagen

Förderprogramm zur Unterstützung von Netzwerken, Kooperationen und regionalen Wertschöpfungsketten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Organisationen und Initiativen, die in Netzwerken und Kooperationen tätig sind..

Was wird gefördert?

Das Programm fördert die Bildung und Stärkung von Netzwerken sowie Kooperationen, die zur regionalen Wertschöpfung beitragen. Ziel ist es, die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren zu fördern und innovative Ansätze zur Wertschöpfung in der Region zu entwickeln.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV).

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Netzwerke, Kooperationen und regionale Wertschöpfungsketten 2024"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Netzwerke, Kooperationen und regionale Wertschöpfungsketten 2024

Wer kann Netzwerke, Kooperationen und regionale Wertschöpfungsketten 2024 beantragen?

Unternehmen, Organisationen und Initiativen, die in Netzwerken und Kooperationen tätig sind.

Wer ist Fördergeber von Netzwerke, Kooperationen und regionale Wertschöpfungsketten 2024?

Fördergeber ist Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV). Quelle: ilb_brandenburg.

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