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Naturschutzgroßprojekte (chance.natur – Bundesförderung Naturschutz) – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Förderung von Vorhaben zur Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Verband/Vereinigung, Kommune, Privatperson, Öffentliche Einrichtung.

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) fördert Vorhaben zur Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung (Naturschutzgroßprojekte). Die Auswahl zuwendungsfähiger Naturschutzgroßprojekte erfolgt anhand der Kriterien Repräsentanz, Naturnähe, Großflächigkeit, Gefährdung und Beispielhaftigkeit. Eine Förderung können Sie für die folgenden Maßnahmen bekommen: Pflege- und Entwicklungsplanung, Moderation, Ankauf und Tausch von Flächen, Pacht von Flächen, Ausgleichszahlungen, Detail-/Ausführungsplanungen/Gutachten, Maßnahmen des Biotopmanagements, projektbegleitende Informationsmaßnahmen, Evaluierungen sowie Personal- und Sachausgaben. Sie können einen Zuschuss erhalten für einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren für die Planung und bis zu 10 Jahren für die Umsetzung. Die Höhe des Zuschusses beträgt durch Bundesmittel bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der restliche Finanzierungsanteil ist von Ihnen als Zuwendungsempfänger und vom jeweiligen Land aufzubringen. In der Regel müssen Sie sich mit einem 10-prozentigen Eigenanteil an der Gesamtfinanzierung beteiligen. Das Antragsverfahren ist zweistufig. Vor der Antragstellung reichen Sie Projektskizzen beim Bundesamt für Naturschutz (BfN) ein. Die zuständigen Stellen im Land und beteiligte Gebietskörperschaften müssen Sie frühzeitig informieren. Nach positiver Beurteilung richten Sie Ihren Antrag über das zuständige Landesministerium an das BfN.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 75 %.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmukn_naturschutzgro_projekte". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen oder Personenvereinigungen mit Sitz in Deutschland.

Nicht antragsberechtigt sind die Länder, für Berlin, Bremen und Hamburg sind einzelfallbezogene Sonderregelungen möglich.

Erforderliche Unterlagen

  • Projektskizzen

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Häufige Fragen zu Naturschutzgroßprojekte (chance.natur – Bundesförderung Naturschutz)

Wer kann Naturschutzgroßprojekte (chance.natur – Bundesförderung Naturschutz) beantragen?

Verband/Vereinigung, Kommune, Privatperson, Öffentliche Einrichtung

Wie hoch ist die Förderung bei Naturschutzgroßprojekte (chance.natur – Bundesförderung Naturschutz)?

Förderquote: 75 %.

Bis wann kann man Naturschutzgroßprojekte (chance.natur – Bundesförderung Naturschutz) beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Naturschutzgroßprojekte (chance.natur – Bundesförderung Naturschutz)?

Fördergeber ist Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Naturschutzgroßprojekte (chance.natur – Bundesförderung Naturschutz) mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Naturschutzgroßprojekte (chance.natur – Bundesförderung Naturschutz) zur Gruppe „bmukn_naturschutzgro_projekte". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
75 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit