Naturschutzgroßprojekte (chance.natur – Bundesförderung Naturschutz) – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 15 Tagen
Wenn Sie ein Vorhaben planen, das der Errichtung und Sicherung von schutzwürdigen Bereichen in der Natur dient, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Verband/Vereinigung, Kommune, Privatperson, Öffentliche Einrichtung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 75 %.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN).
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmukn_naturschutzgro_projekte“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Die Förderung von Naturschutzgroßprojekten ist an folgende Bedingungen geknüpft: Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen oder Personenvereinigungen mit Sitz in Deutschland, zum Beispielkommunale Gebietskörperschaften, Naturschutzorganisationen/-einrichtungen, Stiftungen und Zweckverbände.
Nicht antragsberechtigt sind die Länder, für Berlin, Bremen und Hamburg sind einzelfallbezogene Sonderregelungen möglich.
Sie müssen das Vorhaben auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland durchführen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind die Erarbeitung von Anträgen, regelmäßig wiederkehrende Dauer- bzw.
Pflegemaßnahmen, wissenschaftliche Begleituntersuchungen Dauerbeobachtungen, die über die Projektevaluierung hinausgehen, Folgekosten, Maßnahmen, die der Erfüllung gesetzlicher oder aufgrund eines Gesetzes geltender Verpflichtungen des Zuwendungsempfängers oder des jeweiligen Landes dienen.
Auch die Kofinanzierung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und anderen Projektförderungen ist ausgeschlossen.
Erforderliche Unterlagen
- Projektskizzen
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Naturschutzgroßprojekte (chance.natur – Bundesförderung Naturschutz)"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
0/500 Zeichen
Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Naturschutzgroßprojekte (chance.natur – Bundesförderung Naturschutz)
Wer kann Naturschutzgroßprojekte (chance.natur – Bundesförderung Naturschutz) beantragen?
Verband/Vereinigung, Kommune, Privatperson, Öffentliche Einrichtung
Wie hoch ist die Förderung bei Naturschutzgroßprojekte (chance.natur – Bundesförderung Naturschutz)?
Förderquote: 75 %.
Bis wann kann man Naturschutzgroßprojekte (chance.natur – Bundesförderung Naturschutz) beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Naturschutzgroßprojekte (chance.natur – Bundesförderung Naturschutz)?
Fördergeber ist Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Naturschutzgroßprojekte (chance.natur – Bundesförderung Naturschutz) mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Naturschutzgroßprojekte (chance.natur – Bundesförderung Naturschutz) zur Gruppe „bmukn_naturschutzgro_projekte". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 75 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit