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Naturschutzgroßprojekte (chance.natur – Bundesförderung Naturschutz) – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 15 Tagen

Wenn Sie ein Vorhaben planen, das der Errichtung und Sicherung von schutzwürdigen Bereichen in der Natur dient, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Verband/Vereinigung, Kommune, Privatperson, Öffentliche Einrichtung.

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) fördert Vorhaben zur Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung (Naturschutzgroßprojekte). Die Auswahl zuwendungsfähiger Naturschutzgroßprojekte erfolgt anhand der Kriterien Repräsentanz, Naturnähe, Großflächigkeit, Gefährdung und Beispielhaftigkeit. Eine Förderung können Sie für die folgenden Maßnahmen bekommen: Pflege- und Entwicklungsplanung, Moderation, Ankauf und Tausch von Flächen, Pacht von Flächen, Ausgleichszahlungen, Detail-/Ausführungsplanungen/Gutachten, Maßnahmen des Biotopmanagements, Projektbegleitende Informationsmaßnahmen, Evaluierungen sowie Personal- und Sachausgaben. Sie können einen Zuschuss erhalten für einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren für die Planung und bis zu 10 Jahren für die Umsetzung. Die Höhe des Zuschusses beträgt durch Bundesmittel bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der restliche Finanzierungsanteil ist von Ihnen als Zuwendungsempfänger und vom jeweiligen Land aufzubringen. In der Regel müssen Sie sich mit einem 10-prozentigen Eigenanteil an der Gesamtfinanzierung beteiligen. Das Antragsverfahren ist zweistufig. Vor der Antragstellung reichen Sie Projektskizzen beim Bundesamt für Naturschutz (BfN) ein. Die zuständigen Stellen im Land und beteiligte Gebietskörperschaften müssen Sie frühzeitig informieren. Nach positiver Beurteilung richten Sie Ihren Antrag über das zuständige Landesministerium an das BfN. Im September 2020 haben BMUV und BfN im Jubiläumsjahr „30 Jahre Deutsche Einheit“ den Aufruf zur Einreichung von Projektanträgen für die Förderung von Naturschutzgroßprojekten am „Grünen Band“ im Rahmen des Bundesprogramms „chance.natur – Bundesförderung Naturschutz“ veröffentlicht. Die Projektskizzen und Anträge sind beim BfN einzureichen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 75 %.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN).

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmukn_naturschutzgro_projekte“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Die Förderung von Naturschutzgroßprojekten ist an folgende Bedingungen geknüpft: Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen oder Personenvereinigungen mit Sitz in Deutschland, zum Beispielkommunale Gebietskörperschaften, Naturschutzorganisationen/-einrichtungen, Stiftungen und Zweckverbände.

Nicht antragsberechtigt sind die Länder, für Berlin, Bremen und Hamburg sind einzelfallbezogene Sonderregelungen möglich.

Sie müssen das Vorhaben auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland durchführen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind die Erarbeitung von Anträgen, regelmäßig wiederkehrende Dauer- bzw.

Pflegemaßnahmen, wissenschaftliche Begleituntersuchungen Dauerbeobachtungen, die über die Projektevaluierung hinausgehen, Folgekosten, Maßnahmen, die der Erfüllung gesetzlicher oder aufgrund eines Gesetzes geltender Verpflichtungen des Zuwendungsempfängers oder des jeweiligen Landes dienen.

Auch die Kofinanzierung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und anderen Projektförderungen ist ausgeschlossen.

Erforderliche Unterlagen

  • Projektskizzen

Antragsentwurf für dieses Programm

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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Naturschutzgroßprojekte (chance.natur – Bundesförderung Naturschutz)

Wer kann Naturschutzgroßprojekte (chance.natur – Bundesförderung Naturschutz) beantragen?

Verband/Vereinigung, Kommune, Privatperson, Öffentliche Einrichtung

Wie hoch ist die Förderung bei Naturschutzgroßprojekte (chance.natur – Bundesförderung Naturschutz)?

Förderquote: 75 %.

Bis wann kann man Naturschutzgroßprojekte (chance.natur – Bundesförderung Naturschutz) beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Naturschutzgroßprojekte (chance.natur – Bundesförderung Naturschutz)?

Fördergeber ist Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Naturschutzgroßprojekte (chance.natur – Bundesförderung Naturschutz) mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Naturschutzgroßprojekte (chance.natur – Bundesförderung Naturschutz) zur Gruppe „bmukn_naturschutzgro_projekte". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

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Auf einen Blick

Förderquote
75 %
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Zuschuss
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