Fördergeber: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 61 Tagen
Wenn Sie ein Vorhaben planen, das der Errichtung und Sicherung von schutzwürdigen Bereichen in der Natur dient, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Verband/Vereinigung, Kommune, Privatperson, Öffentliche Einrichtung.
Die Förderquote beträgt 75 %.
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmukn_naturschutzgro_projekte“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Die Förderung von Naturschutzgroßprojekten ist an folgende Bedingungen geknüpft: Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen oder Personenvereinigungen mit Sitz in Deutschland, zum Beispielkommunale Gebietskörperschaften, Naturschutzorganisationen/-einrichtungen, Stiftungen und Zweckverbände.
Nicht antragsberechtigt sind die Länder, für Berlin, Bremen und Hamburg sind einzelfallbezogene Sonderregelungen möglich.
Sie müssen das Vorhaben auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland durchführen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind die Erarbeitung von Anträgen, regelmäßig wiederkehrende Dauer- bzw.
Pflegemaßnahmen, wissenschaftliche Begleituntersuchungen Dauerbeobachtungen, die über die Projektevaluierung hinausgehen, Folgekosten, Maßnahmen, die der Erfüllung gesetzlicher oder aufgrund eines Gesetzes geltender Verpflichtungen des Zuwendungsempfängers oder des jeweiligen Landes dienen.
Auch die Kofinanzierung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und anderen Projektförderungen ist ausgeschlossen.
Antragsentwurf für dieses Programm
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
0/500 Zeichen
Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Naturschutzgroßprojekte (chance.natur – Bundesförderung Naturschutz) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenVerband/Vereinigung, Kommune, Privatperson, Öffentliche Einrichtung
Förderquote: 75 %.
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Fördergeber ist Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN). Quelle: foerderdatenbank.de.
Zur Kombinierbarkeit gehört Naturschutzgroßprojekte (chance.natur – Bundesförderung Naturschutz) zur Gruppe „bmukn_naturschutzgro_projekte". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Programm im Blick behalten
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