Natürliches Erbe und Umweltbewusstsein (ELER) 2024 – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 9 Tagen
Förderprogramm zur Unterstützung von Projekten im Bereich des natürlichen Erbes und Umweltbewusstseins.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Projekte im Bereich des natürlichen Erbes und Umweltbewusstseins.
Was wird gefördert?
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV).
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Natürliches Erbe und Umweltbewusstsein (ELER) 2024"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Natürliches Erbe und Umweltbewusstsein (ELER) 2024
Wer kann Natürliches Erbe und Umweltbewusstsein (ELER) 2024 beantragen?
Projekte im Bereich des natürlichen Erbes und Umweltbewusstseins
Wer ist Fördergeber von Natürliches Erbe und Umweltbewusstsein (ELER) 2024?
Fördergeber ist Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV). Quelle: ilb_brandenburg.
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