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Natürliches Erbe und Umweltbewusstsein (ELER) 2024 – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: ILB (Investitionsbank des Landes Brandenburg)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 14 Tagen

Das Programm fördert Projekte zur Erhaltung des natürlichen Erbes und zur Förderung des Umweltbewusstseins.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Projekte zur Erhaltung des natürlichen Erbes und zur Förderung des Umweltbewusstseins.

Was wird gefördert?

Ziel des Programms ist die Förderung von Projekten, die zur Erhaltung des natürlichen Erbes und zur Steigerung des Umweltbewusstseins beitragen. Es werden verschiedene Maßnahmen unterstützt, die sowohl ökologische als auch soziale Aspekte berücksichtigen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: ILB (Investitionsbank des Landes Brandenburg).

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Häufige Fragen zu Natürliches Erbe und Umweltbewusstsein (ELER) 2024

Wer kann Natürliches Erbe und Umweltbewusstsein (ELER) 2024 beantragen?

Projekte zur Erhaltung des natürlichen Erbes und zur Förderung des Umweltbewusstseins

Wer ist Fördergeber von Natürliches Erbe und Umweltbewusstsein (ELER) 2024?

Fördergeber ist ILB (Investitionsbank des Landes Brandenburg). Quelle: ilb_brandenburg.

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