Fördergeber: KfW Bankengruppe
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 32 Tagen
Förderung von Maßnahmen zur CO2-Bindung und Artenvielfalt in Kommunen.
Antragsberechtigt sind: kommunale Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände, rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände, weitere Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 15.000 €.
Anträge können jederzeit gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: KfW Bankengruppe.
Die beantragte Fördermaßnahme darf den Beihilfentatbestand im Sinne des EU-Beihilfenrechts nicht erfüllen.
Es handelt sich um eine freiwillige Maßnahme, die innerörtlich oder in Ortsrandlage durchgeführt wird und die geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen erfüllt.
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Jetzt Projekt prüfenkommunale Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände, rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände, weitere Körperschaften des öffentlichen Rechts
Förderbetrag: ab 15.000 €. Förderquote: 50 %.
Anträge können jederzeit gestellt werden.
Fördergeber ist KfW Bankengruppe. Quelle: nrwbank.
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