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  4. /Zuschuss für innovative Produkte im Bereich Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie
Antrag möglichZuschuss

Zuschuss für innovative Produkte im Bereich Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Verkehr

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 31 Tagen

Förderung von innovativen Produkten in der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie durch Zuschüsse.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie wirtschaftlich tätige natürliche Personen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für innovative Produkte im Bereich der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie. Mitfinanziert werden folgende Vorhaben: Beschaffung oder Umrüstung von Fahrzeugen (Straße, Schiene und Wasser) und Sonderfahrzeugen, hocheffiziente brennstoffzellenbasierte Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen zur Bordenergieversorgung auf Schiffen, Landfahrzeugen und Flugzeugen, Bau, Installation, Modernisierung und/oder Erweiterung stationärer oder mobiler Wasserstofftankstellen, Elektrolyseanlagen zur Erzeugung von Wasserstoff für den Einsatz im Mobilitätsbereich sowie Umweltstudien.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Verkehr.

Offizielle Programm-Quelle →

Voraussetzungen

Projektbezogene Informationen müssen geliefert werden, und das Vorhaben darf nicht vor Erlass des Zuwendungsbescheids beginnen.

Die Fahrzeuge müssen als sauber bzw.

emissionsfrei eingestuft sein.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Zuschuss für innovative Produkte im Bereich Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Zuschuss für innovative Produkte im Bereich Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie

Wer kann Zuschuss für innovative Produkte im Bereich Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie beantragen?

juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie wirtschaftlich tätige natürliche Personen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland

Wie hoch ist die Förderung bei Zuschuss für innovative Produkte im Bereich Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie?

Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man Zuschuss für innovative Produkte im Bereich Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026.

Wer ist Fördergeber von Zuschuss für innovative Produkte im Bereich Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie?

Fördergeber ist Bundesministerium für Verkehr. Quelle: nrwbank.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Nordrhein-Westfalen
  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Förderung von Moorbodenschutzmaßnahmen
  • → Förderprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie
  • → Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Zuschuss) – Förderung der Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen (Modul 6)

Auf einen Blick

Förderquote
100 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
31. Dezember 2026
Förderregion
Bundesweit

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