Fördergeber: Bundesministerium für Verkehr
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 31 Tagen
Förderung von innovativen Produkten in der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie durch Zuschüsse.
Antragsberechtigt sind: juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie wirtschaftlich tätige natürliche Personen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
Die Förderquote beträgt 100 %.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Verkehr.
Projektbezogene Informationen müssen geliefert werden, und das Vorhaben darf nicht vor Erlass des Zuwendungsbescheids beginnen.
Die Fahrzeuge müssen als sauber bzw.
emissionsfrei eingestuft sein.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Zuschuss für innovative Produkte im Bereich Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenjuristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie wirtschaftlich tätige natürliche Personen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
Förderquote: 100 %.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026.
Fördergeber ist Bundesministerium für Verkehr. Quelle: nrwbank.
Programm im Blick behalten
Merken & passende Alternativen findenKostenloses Konto: Programme merken, Fristen im Überblick und passende Alternativen für Ihr Vorhaben.
Welche Programme passen noch? Schnellcheck starten →