Nationale Projekte des Städtebaus – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 1 Tagen
Das Programm fördert investive und konzeptionelle Projekte des Städtebaus mit nationaler und internationaler Wirkung.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Städte und Gemeinden.
Was wird gefördert?
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Nationale Projekte des Städtebaus"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Nationale Projekte des Städtebaus
Wer kann Nationale Projekte des Städtebaus beantragen?
Städte und Gemeinden
Wer ist Fördergeber von Nationale Projekte des Städtebaus?
Fördergeber ist Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Quelle: senstadt_berlin.
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