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Nationale Projekte des Städtebaus – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 1 Tagen

Das Programm fördert investive und konzeptionelle Projekte des Städtebaus mit nationaler und internationaler Wirkung.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Städte und Gemeinden.

Was wird gefördert?

Mit dem Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ werden seit 2014 durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen investive und konzeptionelle Projekte des Städtebaus mit besonderer nationaler und internationaler Wirkung ausgezeichnet und gefördert. Bei den Projekten handelt es sich um große, baulich anspruchsvolle und auch experimentelle Vorhaben. Gekennzeichnet von hoher fachlicher Qualität, einem außerordentlichen Innovations- und überdurchschnittlichen Investitionspotenzial sind sie beispielhaft für die bundesweite Stadtentwicklung. Die Auswahl der Projekte erfolgt jährlich in einem Wettbewerbsverfahren durch eine unabhängige Expertenjury.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Nationale Projekte des Städtebaus

Wer kann Nationale Projekte des Städtebaus beantragen?

Städte und Gemeinden

Wer ist Fördergeber von Nationale Projekte des Städtebaus?

Fördergeber ist Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Quelle: senstadt_berlin.

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