Fördergeber: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 46 Tagen
Das Programm fördert investive und konzeptionelle Projekte des Städtebaus mit nationaler und internationaler Wirkung.
Antragsberechtigt sind: Städte und Gemeinden.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.
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Fördergeber ist Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Quelle: senstadt_berlin.
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