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  4. /Zuschuss für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur nachhaltigen Nutzung von biologischen Ressourcen
Antrag möglichZuschuss

Zuschuss für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur nachhaltigen Nutzung von biologischen Ressourcen – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 31 Tagen

Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur nachhaltigen Nutzung biologischer Ressourcen in der Agrarwirtschaft und anderen Bereichen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Start-ups, KMU, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

Was wird gefördert?

Unternehmen, insbesondere Start-ups und KMU sowie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen können einen Zuschuss für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur nachhaltigen Nutzung von biologischen Ressourcen wie Pflanzen, Tiere und Mikroorganismen beantragen. Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen, die für Unternehmen bis zu 50% und für Hochschulen bis zu 100% der förderfähigen Kosten betragen können. Die Antragstellung erfolgt auf Grundlage von Bekanntmachungen, die die Fördermodalitäten enthalten.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 15. April 2027. Antragsfrist jeweils zum 15.04. und 15.10., zuletzt zum 15.04.2027

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR).

Offizielle Programm-Quelle →

Voraussetzungen

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

Erforderliche Unterlagen

  • Projektskizzen

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Häufige Fragen zu Zuschuss für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur nachhaltigen Nutzung von biologischen Ressourcen

Wer kann Zuschuss für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur nachhaltigen Nutzung von biologischen Ressourcen beantragen?

Unternehmen, Start-ups, KMU, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen

Wie hoch ist die Förderung bei Zuschuss für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur nachhaltigen Nutzung von biologischen Ressourcen?

Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Zuschuss für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur nachhaltigen Nutzung von biologischen Ressourcen beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 15. April 2027. Antragsfrist jeweils zum 15.04. und 15.10., zuletzt zum 15.04.2027

Wer ist Fördergeber von Zuschuss für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur nachhaltigen Nutzung von biologischen Ressourcen?

Fördergeber ist Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR). Quelle: nrwbank.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Nordrhein-Westfalen
  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Förderung von Moorbodenschutzmaßnahmen
  • → Förderprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie
  • → Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Zuschuss) – Förderung der Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen (Modul 6)

Auf einen Blick

Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
15. April 2027
Förderregion
Bundesweit

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