Fördergeber: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 31 Tagen
Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur nachhaltigen Nutzung biologischer Ressourcen in der Agrarwirtschaft und anderen Bereichen.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Start-ups, KMU, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
Die Förderquote beträgt 50 %.
Aktuelle Antragsfrist: 15. April 2027. Antragsfrist jeweils zum 15.04. und 15.10., zuletzt zum 15.04.2027
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR).
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Zuschuss für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur nachhaltigen Nutzung von biologischen Ressourcen zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenUnternehmen, Start-ups, KMU, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
Förderquote: 50 %.
Aktuelle Antragsfrist: 15. April 2027. Antragsfrist jeweils zum 15.04. und 15.10., zuletzt zum 15.04.2027
Fördergeber ist Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR). Quelle: nrwbank.
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