Nahverkehrsfinanzierung – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: L-Bank
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen
Förderung von umweltfreundlichen und barrierefreien Linienbussen sowie Bürgerbussen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommunale und private Busunternehmen.
Was wird gefördert?
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 1. März 2027. Antragstellung bis zur Programmfeststellung am 01.03.2027
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: L-Bank.
Voraussetzungen
Als Nahverkehrsunternehmen müssen Sie die Liniengenehmigungen nach § 42 PBefG oder § 43 S.
1 Nr.
2 PBefG oder § 44 PBefG halten und die Linienverkehre selbst betreiben oder als Auftragsunternehmer eines solchen Verkehrsunternehmens tätig sein.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Förderung,Nachweis der Liniengenehmigung,Technische Unterlagen zum Fahrzeug
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Nahverkehrsfinanzierung
Wer kann Nahverkehrsfinanzierung beantragen?
Kommunale und private Busunternehmen
Bis wann kann man Nahverkehrsfinanzierung beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 1. März 2027. Antragstellung bis zur Programmfeststellung am 01.03.2027
Wer ist Fördergeber von Nahverkehrsfinanzierung?
Fördergeber ist L-Bank. Quelle: lbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 1. März 2027
- Förderregion
- Bundesweit