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Nahverkehrsfinanzierung: Linienbusse finanzieren – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: L-Bank

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Förderung für den Kauf oder die Nachrüstung von umweltfreundlichen und barrierefreien Linienbussen sowie Bürgerbussen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: kommunale und private Busunternehmen, ehrenamtliche Busbetreiber.

Was wird gefördert?

Als kommunales oder privates Busunternehmen erhalten Sie einen Zuschuss, wenn Sie einen umweltfreundlichen und barrierefreien Linienbus anschaffen oder nachrüsten. Die Förderung gilt auch für Bürgerbusse. Die Zuschusshöhe ist abhängig von der Förderkategorie, der Größe des Busses und der Ausstattung. Weitere Details zu den Fördermöglichkeiten finden Sie in der Richtlinie Busförderung und der technischen Richtlinie.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 31. Oktober 2026. Anträge können ab sofort gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: L-Bank.

Voraussetzungen

Als Nahverkehrsunternehmen müssen Sie die Liniengenehmigungen nach § 42 PBefG oder § 43 S.

1 Nr.

2 PBefG oder § 44 PBefG halten und die Linienverkehre selbst betreiben oder als Auftragsunternehmer eines solchen Verkehrsunternehmens tätig sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Förderung,Nachweis der Liniengenehmigung,Technische Unterlagen zum Fahrzeug

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Häufige Fragen zu Nahverkehrsfinanzierung: Linienbusse finanzieren

Wer kann Nahverkehrsfinanzierung: Linienbusse finanzieren beantragen?

kommunale und private Busunternehmen, ehrenamtliche Busbetreiber

Bis wann kann man Nahverkehrsfinanzierung: Linienbusse finanzieren beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 31. Oktober 2026. Anträge können ab sofort gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Nahverkehrsfinanzierung: Linienbusse finanzieren?

Fördergeber ist L-Bank. Quelle: lbank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
31. Oktober 2026
Förderregion
Bundesweit