VeröffentlichtZuschuss

Nahverkehrsfinanzierung – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: L-Bank

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen

Förderung von umweltfreundlichen und barrierefreien Linienbussen sowie Bürgerbussen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommunale und private Busunternehmen.

Was wird gefördert?

Als kommunales oder privates Busunternehmen erhalten Sie einen Zuschuss, wenn Sie einen umweltfreundlichen und barrierefreien Linienbus anschaffen oder nachrüsten. Die Förderung umfasst Elektro-, Brennstoffzellenbusse, Plug-in-Hybridbusse sowie barrierefreie Busse der Klassen M2 oder M3. Auch der Kauf von Kleinbussen mit 6 bis 8 Sitzplätzen wird gefördert. Die Zuschusshöhe ist abhängig von der Förderkategorie, der Größe des Busses und der Ausstattung.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 1. März 2027. Antragstellung bis zur Programmfeststellung am 01.03.2027

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: L-Bank.

Voraussetzungen

Als Nahverkehrsunternehmen müssen Sie die Liniengenehmigungen nach § 42 PBefG oder § 43 S.

1 Nr.

2 PBefG oder § 44 PBefG halten und die Linienverkehre selbst betreiben oder als Auftragsunternehmer eines solchen Verkehrsunternehmens tätig sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Förderung,Nachweis der Liniengenehmigung,Technische Unterlagen zum Fahrzeug

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Häufige Fragen zu Nahverkehrsfinanzierung

Wer kann Nahverkehrsfinanzierung beantragen?

Kommunale und private Busunternehmen

Bis wann kann man Nahverkehrsfinanzierung beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 1. März 2027. Antragstellung bis zur Programmfeststellung am 01.03.2027

Wer ist Fördergeber von Nahverkehrsfinanzierung?

Fördergeber ist L-Bank. Quelle: lbank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
1. März 2027
Förderregion
Bundesweit