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Antrag möglichZuschuss

Nahverkehrsfinanzierung – Förderung in Baden-Württemberg

Fördergeber: L-Bank

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 27 Tagen

Förderung von barrierefreien Linienbussen und Bürgerbussen mit schadstoffarmen Antrieben.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: kommunale und private Busunternehmen, ehrenamtliche Busverkehrsbetreiber.

Was wird gefördert?

Als kommunales oder privates Busunternehmen erhalten Sie einen Zuschuss, wenn Sie einen barrierefreien Linienbus mit einem schadstoffarmen Antrieb anschaffen oder einen älteren Bus nachrüsten. Die Förderung umfasst auch Bürgerbusse. Die Zuschusshöhe ist abhängig von der Förderkategorie, der Größe des Busses und der Ausstattung. Weitere Details zu den Fördermöglichkeiten finden Sie in der Richtlinie Busförderung und der technischen Richtlinie.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 1. März 2027. Programmfeststellung zum 01.03.2027

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: L-Bank.

Offizielle Programm-Quelle →

Voraussetzungen

Als Nahverkehrsunternehmen müssen Sie die Liniengenehmigungen nach § 42 PBefG oder § 43 S.

1 Nr.

2 PBefG oder § 44 PBefG halten und die Linienverkehre selbst betreiben oder als Auftragsunternehmer eines solchen Verkehrsunternehmens tätig sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Förderung,Nachweis der Liniengenehmigung,Technische Richtlinie

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Häufige Fragen zu Nahverkehrsfinanzierung

Wer kann Nahverkehrsfinanzierung beantragen?

kommunale und private Busunternehmen, ehrenamtliche Busverkehrsbetreiber

Bis wann kann man Nahverkehrsfinanzierung beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 1. März 2027. Programmfeststellung zum 01.03.2027

Wer ist Fördergeber von Nahverkehrsfinanzierung?

Fördergeber ist L-Bank. Quelle: lbank.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Baden-Württemberg
  • → Fördermittel für Kommunen
  • → Durchführung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierunggesetzes
  • → Energie vom Land – Sonne, Wind, Wasser
  • → Ausrüstung von Schienenfahrzeugen mit Komponenten des Europäischen Zugsicherungssystems ERTMS und des automatisierten Bahnbetriebs (ATO) im Digitalen Knoten Stuttgart

Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
1. März 2027
Förderregion
Baden-Württemberg

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