Nahverkehrsfinanzierung: Linienbusse finanzieren – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: L-Bank
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Förderung für den Kauf oder die Nachrüstung von umweltfreundlichen und barrierefreien Linienbussen sowie Bürgerbussen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: kommunale und private Busunternehmen, ehrenamtliche Busbetreiber.
Was wird gefördert?
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 31. Oktober 2026. Anträge können ab sofort gestellt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: L-Bank.
Voraussetzungen
Als Nahverkehrsunternehmen müssen Sie die Liniengenehmigungen nach § 42 PBefG oder § 43 S.
1 Nr.
2 PBefG oder § 44 PBefG halten und die Linienverkehre selbst betreiben oder als Auftragsunternehmer eines solchen Verkehrsunternehmens tätig sein.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Förderung,Nachweis der Liniengenehmigung,Technische Unterlagen zum Fahrzeug
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Nahverkehrsfinanzierung: Linienbusse finanzieren
Wer kann Nahverkehrsfinanzierung: Linienbusse finanzieren beantragen?
kommunale und private Busunternehmen, ehrenamtliche Busbetreiber
Bis wann kann man Nahverkehrsfinanzierung: Linienbusse finanzieren beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 31. Oktober 2026. Anträge können ab sofort gestellt werden.
Wer ist Fördergeber von Nahverkehrsfinanzierung: Linienbusse finanzieren?
Fördergeber ist L-Bank. Quelle: lbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 31. Oktober 2026
- Förderregion
- Bundesweit