Fördergeber: L-Bank
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 27 Tagen
Förderung von barrierefreien Linienbussen und Bürgerbussen mit schadstoffarmen Antrieben.
Antragsberechtigt sind: kommunale und private Busunternehmen, ehrenamtliche Busverkehrsbetreiber.
Aktuelle Antragsfrist: 1. März 2027. Programmfeststellung zum 01.03.2027
Fördergeber und Antragstelle: L-Bank.
Als Nahverkehrsunternehmen müssen Sie die Liniengenehmigungen nach § 42 PBefG oder § 43 S.
1 Nr.
2 PBefG oder § 44 PBefG halten und die Linienverkehre selbst betreiben oder als Auftragsunternehmer eines solchen Verkehrsunternehmens tätig sein.
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Jetzt Projekt prüfenkommunale und private Busunternehmen, ehrenamtliche Busverkehrsbetreiber
Aktuelle Antragsfrist: 1. März 2027. Programmfeststellung zum 01.03.2027
Fördergeber ist L-Bank. Quelle: lbank.
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