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Nachhaltige Modernisierung von Ländlichen Wegen (VwV MoLWe) – Förderung in Baden-Württemberg

Fördergeber: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR)

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 5 Tagen

Wenn Sie als Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft die land- und forstwirtschaftlichen Wege in Ihrer Region nachhaltig modernisieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss des Landes Baden-Württemberg bekommen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften.

Was wird gefördert?

Das Land Baden-Württemberg fördert die Modernisierung von zentralen land- und forstwirtschaftlichen Wegen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt 40 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, jedoch maximal EUR 100.00. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 10.000. Ihren Antrag richten Sie vor Beginn der Maßnahme über die zuständige untere Flurbereinigungsbehörde an das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei 10.000 € – 100.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR).

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Als förderfähige zentrale Wege gelten Hauptwirtschaftswege, multifunktionale Wege, interkommunale Wege sowie Verbindungswege zu Einzelgehöften.

Die beantragten Wege sind in einer von der Gemeinde erstellten und mit der unteren Flurneuordnungsbehörde abgestimmten Wegenetzkonzeption enthalten.

Sie weisen die Erforderlichkeit der Modernisierung oder die fehlende Tragfähigkeit/nicht ausreichende Breite des zu fördernden Weges nach.

Nicht gefördert werden Reparaturen von Wegen aufgrund vernachlässigter Unterhaltung, Kosten für Aufwendungen für Gemeindeverbindungsstraßen sowie nicht investive Maßnahmen.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis über fehlende Tragfähigkeit/nicht ausreichende Breite,Kostenanschlag,Finanzierungsplan

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Nachhaltige Modernisierung von Ländlichen Wegen (VwV MoLWe)

Wer kann Nachhaltige Modernisierung von Ländlichen Wegen (VwV MoLWe) beantragen?

Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften

Wie hoch ist die Förderung bei Nachhaltige Modernisierung von Ländlichen Wegen (VwV MoLWe)?

Förderbetrag: 10.000 € – 100.000 €. Förderquote: 40 %.

Wer ist Fördergeber von Nachhaltige Modernisierung von Ländlichen Wegen (VwV MoLWe)?

Fördergeber ist Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
10.000 € – 100.000 €
Förderquote
40 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Baden-Württemberg