Nachhaltige Modernisierung von Ländlichen Wegen (VwV MoLWe) – Förderung in Baden-Württemberg
Fördergeber: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR)
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 65 Tagen
Das Land Baden-Württemberg fördert die Modernisierung von zentralen land- und forstwirtschaftlichen Wegen durch Zuschüsse.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei 10.000 € – 100.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR).
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften.
Die beantragten Wege müssen in einer von der Gemeinde erstellten und mit der unteren Flurneuordnungsbehörde abgestimmten Wegenetzkonzeption enthalten sein.
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis über fehlende Tragfähigkeit/nicht ausreichende Breite,Kostenanschlag,Finanzierungsplan
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Nachhaltige Modernisierung von Ländlichen Wegen (VwV MoLWe)
Wer kann Nachhaltige Modernisierung von Ländlichen Wegen (VwV MoLWe) beantragen?
Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften
Wie hoch ist die Förderung bei Nachhaltige Modernisierung von Ländlichen Wegen (VwV MoLWe)?
Förderbetrag: 10.000 € – 100.000 €. Förderquote: 40 %.
Wer ist Fördergeber von Nachhaltige Modernisierung von Ländlichen Wegen (VwV MoLWe)?
Fördergeber ist Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR). Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 10.000 € – 100.000 €
- Förderquote
- 40 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Baden-Württemberg