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Nachhaltige Mobilität im Saarland (NMOB) – Verkehrsträger sinnvoll verknüpfen – Förderung in Saarland

Fördergeber: Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen

Das Saarland unterstützt Vorhaben zur effizienten Verknüpfung von Verkehrsträgern im Rahmen der nachhaltigen Mobilitätsstrategie.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs, Verkehrsinfrastrukturunternehmen, Kommunen.

Was wird gefördert?

Das Saarland unterstützt Sie als Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), Verkehrsinfrastrukturunternehmen und Kommune im Rahmen der „nachhaltigen Mobilitätsstrategie“ (NMOB) bei Infrastrukturvorhaben für eine nachhaltige Verkehrswende. Sie bekommen die Förderung für folgende Investitionen in Mobilitätsstationen, die als intermodaler oder multimodaler Verknüpfungspunkt zwischen den Verkehrsträgern des Umweltverbunds sowie zwischen den Verkehrsträgern des Umweltverbunds und dem motorisierten Individualverkehr dienen: Neubau, Umbau, Ausbau und Erweiterung von Verknüpfungspunkten zu Mobilitätstationen wie Haltepunkte des ÖPNV, die um mindestens 1 ergänzendes Mobilitätsangebot (neben dem Fußverkehr) erweitert werden, einschließlich der notwendigen Flächenbereitstellung für das Anbieten dieser Ausstattungen sowie Verknüpfungspunkte, die keine Verbindung mit dem ÖPNV aufweisen, zum Beispiel in Wohnquartieren, und dort mindestens 3 verschiedene Verkehrsträger miteinander kombinieren, Errichtung von Gestaltungselementen, die die Erkennbarkeit von Mobilitätsstationen erhöhen, weitere Ausstattung zur Steigerung der Aufenthaltsqualität an Mobilitätsstationen, Neubau und/oder Ausbau von Ladepunkten für E-Roller und Personenkraftwagen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 75 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 1.500.000 €.

Frist und Status

Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) mit Ausnahme des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV), Verkehrsinfrastrukturunternehmen, die mehrheitlich in kommunaler Trägerschaft stehen, und Kommunen.

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Häufige Fragen zu Nachhaltige Mobilität im Saarland (NMOB) – Verkehrsträger sinnvoll verknüpfen

Wer kann Nachhaltige Mobilität im Saarland (NMOB) – Verkehrsträger sinnvoll verknüpfen beantragen?

Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs, Verkehrsinfrastrukturunternehmen, Kommunen

Wie hoch ist die Förderung bei Nachhaltige Mobilität im Saarland (NMOB) – Verkehrsträger sinnvoll verknüpfen?

Förderbetrag: bis 1.500.000 €. Förderquote: 75 %.

Bis wann kann man Nachhaltige Mobilität im Saarland (NMOB) – Verkehrsträger sinnvoll verknüpfen beantragen?

Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen

Wer ist Fördergeber von Nachhaltige Mobilität im Saarland (NMOB) – Verkehrsträger sinnvoll verknüpfen?

Fördergeber ist Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 1.500.000 €
Förderquote
75 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Saarland