Fördergeber: Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 150 Tagen
Wenn Sie kreative Ideen für eine nachhaltige, klimafreundliche Mobilitäts- und Verkehrswende im Saarland entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen.
Die Förderquote beträgt 75 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 150.000 €.
Anträge sind zu den jeweiligen Antragsfristen einzureichen.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Kommunen, kommunale Zweckverbände und sonstige Betriebe und Einrichtungen, die grundsätzlich in kommunaler Trägerschaft stehen, juristische Personen des öffentlichen Rechts, die von den Aufgabenträgern des ÖPNV beauftragten Verkehrsunternehmen und ihre Subunternehmer, öffentliche und private Verkehrsunternehmen, auch Verkehrsunternehmensverbünde, die Linienverkehr mit eigener Genehmigung betreiben und grundsätzlich ihren Sitz im Saarland haben.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: In Ihrem Mobilitätskonzept müssen Sie eine Problemanalyse des Status quo der kommunalen Mobilität erstellen, einen Maßnahmenkatalog mit Definition und Beschreibung konkreter Maßnahmen zur Zielerreichung erarbeiten, verkehrslenkende und verkehrsverlagernde Maßnahmen beschreiben, Einzelmaßnahmen nach „kurz-“, „mittel-“ und „langfristig“ priorisieren, eine Prognose der Verkehrsentwicklung vor Ort liefern, Zielwerte zur Verkehrsentwicklung in Abstimmung mit den Klimaschutzzielen der Landesregierung festlegen sowie Planungsprozesse zur öffentlichen Beteiligung beschreiben.
Ihr Mobilitätskonzept muss eine nachhaltige Öffentlichkeitsarbeit sowie den Aufbau und die Pflege eines Netzwerkes (mit anderen Kommunen/anderen Verkehrsunternehmen) einbeziehen.
Sie sind spätestens 3 Jahre nach Erstellen des Mobilitätskonzepts dazu verpflichtet, mindestens eine sich aus dem Konzept ergebende investive Maßnahme umzusetzen.
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Jetzt Projekt prüfenKommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen
Förderbetrag: bis 150.000 €. Förderquote: 75 %.
Anträge sind zu den jeweiligen Antragsfristen einzureichen.
Fördergeber ist Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz. Quelle: foerderdatenbank.de.
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