Fördergeber: Eisenbahn-Bundesamt (EBA) und Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 31 Tagen
Mit dem Zuschuss können Unternehmen den Neu- und Ausbau von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs finanzieren.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen in privater Rechtsform.
Die Förderquote beträgt 80 %.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026.
Fördergeber und Antragstelle: Eisenbahn-Bundesamt (EBA) und Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS).
Die Anlagen müssen diskriminierungsfrei zugänglich sein, eine Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz besitzen und der Kapitalwert muss ohne Förderung negativ sein.
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Jetzt Projekt prüfenUnternehmen in privater Rechtsform
Förderquote: 80 %.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026.
Fördergeber ist Eisenbahn-Bundesamt (EBA) und Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS). Quelle: nrwbank.
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