Fördergeber: Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 150 Tagen
Wenn Sie in die Nutzung von alternativen Antrieben im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Antragsberechtigt sind: Kommune, Unternehmen, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung.
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 1.000.000 €.
Anträge sind vor Beginn der Maßnahme einzureichen.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts sowie natürliche Personen, soweit sie jeweils wirtschaftlich tätig sind und eine Betriebsstätte oder Niederlassung im Saarland oder in begründeten Ausnahmefällen im Bundesgebiet haben.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre Infrastruktur oder Ihre Grundbesitz muss im Saarland oder in begründeten Ausnahmefällen im Bundesgebiet liegen.
Ihr Vorhaben muss auf den Bedarf ausgerichtet sein, der im Rahmen eines Betriebskonzepts für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben ermittelt wird.
Hiervon ausgenommen sind innovative Projekte mit Modell- und Pilotcharakter.
Die Eigentumsrechte an der geförderten Infrastruktur müssen generell bei Ihnen liegen, mindestens aber muss für die Dauer der Zweckbindung ein Nutzungsrecht für Sie vertraglich geregelt sein.
Sie stellen nachweislich einen mittel- bis langfristig wirtschaftlich tragfähigen Betrieb der Infrastruktur sicher.
Der Strom für eine geförderte Elektrolyseanlage muss zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energiequellen stammen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem Unternehmen in Schwierigkeiten, Verwaltungskosten, Rückbaumaßnahmen, Planungskosten, Ausgaben für den Kauf von Gebäuden und sonstigen Grundstücksaufbauten und damit in Zusammenhang stehende weitere Ausgaben.
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Jetzt Projekt prüfenKommune, Unternehmen, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung
Förderbetrag: bis 1.000.000 €. Förderquote: 100 %.
Anträge sind vor Beginn der Maßnahme einzureichen.
Fördergeber ist Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz. Quelle: foerderdatenbank.de.
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