Nachhaltige Mobilität im Saarland (NMOB) – Alternative Antriebe – Förderung in Saarland
Fördergeber: Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen
Wenn Sie in die Nutzung von alternativen Antrieben im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommune, Unternehmen, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 1.000.000 €.
Frist und Status
Anträge sind vor Beginn der Maßnahme einzureichen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts sowie natürliche Personen, soweit sie jeweils wirtschaftlich tätig sind und eine Betriebsstätte oder Niederlassung im Saarland oder in begründeten Ausnahmefällen im Bundesgebiet haben.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre Infrastruktur oder Ihre Grundbesitz muss im Saarland oder in begründeten Ausnahmefällen im Bundesgebiet liegen.
Ihr Vorhaben muss auf den Bedarf ausgerichtet sein, der im Rahmen eines Betriebskonzepts für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben ermittelt wird.
Hiervon ausgenommen sind innovative Projekte mit Modell- und Pilotcharakter.
Die Eigentumsrechte an der geförderten Infrastruktur müssen generell bei Ihnen liegen, mindestens aber muss für die Dauer der Zweckbindung ein Nutzungsrecht für Sie vertraglich geregelt sein.
Sie stellen nachweislich einen mittel- bis langfristig wirtschaftlich tragfähigen Betrieb der Infrastruktur sicher.
Der Strom für eine geförderte Elektrolyseanlage muss zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energiequellen stammen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem Unternehmen in Schwierigkeiten, Verwaltungskosten, Rückbaumaßnahmen, Planungskosten, Ausgaben für den Kauf von Gebäuden und sonstigen Grundstücksaufbauten und damit in Zusammenhang stehende weitere Ausgaben.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Nachhaltige Mobilität im Saarland (NMOB) – Alternative Antriebe
Wer kann Nachhaltige Mobilität im Saarland (NMOB) – Alternative Antriebe beantragen?
Kommune, Unternehmen, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung
Wie hoch ist die Förderung bei Nachhaltige Mobilität im Saarland (NMOB) – Alternative Antriebe?
Förderbetrag: bis 1.000.000 €. Förderquote: 100 %.
Bis wann kann man Nachhaltige Mobilität im Saarland (NMOB) – Alternative Antriebe beantragen?
Anträge sind vor Beginn der Maßnahme einzureichen.
Wer ist Fördergeber von Nachhaltige Mobilität im Saarland (NMOB) – Alternative Antriebe?
Fördergeber ist Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 1.000.000 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Saarland