Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen
Zuschüsse für Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben im Bereich der erneuerbaren Ressourcen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung, Hochschule, Forschungseinrichtung, Unternehmen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH).
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmel_nachhaltige_erneuerbare". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit Niederlassung in Deutschland.
Ihr Vorhaben muss der Zielsetzung des Förderprogramms entsprechen und die nachhaltige Gewinnung und Nutzung von Biomasse unterstützen.
Nicht förderfähig
- •Von der Förderung ausgeschlossen sind der Erwerb von Grundstücken oder Gebäuden
- •Anschaffungskosten für Pkw und Vertriebsfahrzeuge
- •Kosten für Büroeinrichtungen
- •Kreditbeschaffungskosten
- •Leasingkosten
- •Pachten
- •Erbbauzinsen
- •Grunderwerbsteuer
- •Umsatzsteuer
- •Ersatzbeschaffungen sowie bereits abgeschriebene Maschinen und Einrichtungen.
Erforderliche Unterlagen
- Projektskizze,Antrag
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen
Wer kann Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen beantragen?
Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung, Hochschule, Forschungseinrichtung, Unternehmen
Wie hoch ist die Förderung bei Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen?
Förderquote: 100 %.
Bis wann kann man Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen?
Fördergeber ist Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen zur Gruppe „bmel_nachhaltige_erneuerbare". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit