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Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)

Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen

Zuschüsse für Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben im Bereich der erneuerbaren Ressourcen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung, Hochschule, Forschungseinrichtung, Unternehmen.

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unterstützt Sie bei Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben im Bereich der erneuerbaren Ressourcen. Sie können einen Zuschuss für Vorhaben in folgenden Bereichen erhalten: nachhaltige Erzeugung, Bereitstellung, Verarbeitung und Nutzung erneuerbarer Ressourcen, Ressourcenaufbereitung und -verarbeitung, Produkte aus nachhaltigen erneuerbaren Ressourcen, Herausforderungen des Wandels sowie gesellschaftlicher Dialog. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art Ihres Vorhabens. Ihre förderfähigen Kosten und Ausgaben werden zu folgenden Anteilen bezuschusst: Grundlagenforschung bis zu 100 Prozent, industrielle Forschung bis zu 50 Prozent, experimentelle Entwicklung bis zu 25 Prozent, Durchführbarkeitsstudien bis zu 50 Prozent. Kleine und mittlere Unternehmen gemäß EU-Definition können unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Das Förderverfahren ist zweistufig und erfordert eine Projektskizze und einen Antrag.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmel_nachhaltige_erneuerbare". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit Niederlassung in Deutschland.

Ihr Vorhaben muss der Zielsetzung des Förderprogramms entsprechen und die nachhaltige Gewinnung und Nutzung von Biomasse unterstützen.

Nicht förderfähig

  • Von der Förderung ausgeschlossen sind der Erwerb von Grundstücken oder Gebäuden
  • Anschaffungskosten für Pkw und Vertriebsfahrzeuge
  • Kosten für Büroeinrichtungen
  • Kreditbeschaffungskosten
  • Leasingkosten
  • Pachten
  • Erbbauzinsen
  • Grunderwerbsteuer
  • Umsatzsteuer
  • Ersatzbeschaffungen sowie bereits abgeschriebene Maschinen und Einrichtungen.

Erforderliche Unterlagen

  • Projektskizze,Antrag

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Häufige Fragen zu Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen

Wer kann Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen beantragen?

Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung, Hochschule, Forschungseinrichtung, Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen?

Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen?

Fördergeber ist Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen zur Gruppe „bmel_nachhaltige_erneuerbare". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit