Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 15 Tagen
Zuschüsse für Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben im Bereich der erneuerbaren Ressourcen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung, Hochschule, Forschungseinrichtung, Unternehmen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH).
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmel_nachhaltige_erneuerbare“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit Niederlassung in Deutschland.
Ihr Vorhaben muss der Zielsetzung des Förderprogramms entsprechen und die nachhaltige Gewinnung und Nutzung von Biomasse unterstützen.
Nicht förderfähig
- •Von der Förderung ausgeschlossen sind der Erwerb von Grundstücken oder Gebäuden
- •Anschaffungskosten für Pkw und Vertriebsfahrzeuge
- •Kosten für Büroeinrichtungen
- •Kreditbeschaffungskosten
- •Leasingkosten
- •Pachten
- •Erbbauzinsen
- •Grunderwerbsteuer
- •Umsatzsteuer
- •Ersatzbeschaffungen sowie bereits abgeschriebene Maschinen und Einrichtungen.
Erforderliche Unterlagen
- Projektskizze,Antrag
Antragsentwurf für dieses Programm
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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
0/500 Zeichen
Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen
Wer kann Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen beantragen?
Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung, Hochschule, Forschungseinrichtung, Unternehmen
Wie hoch ist die Förderung bei Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen?
Förderquote: 100 %.
Bis wann kann man Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen?
Fördergeber ist Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen zur Gruppe „bmel_nachhaltige_erneuerbare". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit