Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 54 Tagen
Zuschüsse für gemeinwohlorientierte Unternehmen in der Gründungs- und Wachstumsphase.
Antragsberechtigt sind: gemeinwohlorientierte Unternehmen.
Die Förderquote beträgt 85 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 600.000 €.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2028.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).
Die förderfähigen Personalausgaben müssen dem Ausbau bestehender oder dem Aufbau neuer Unterstützungsangebote dienen.
Die Maßnahme muss mindestens 6 Monate dauern und der nicht geförderte Anteil muss als Eigenanteil erbracht werden.
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Förderbetrag: bis 600.000 €. Förderquote: 85 %.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2028.
Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: nrwbank.
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