Förderung gemeinwohlorientierter Unternehmen – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen
Zuschüsse für gemeinwohlorientierte Unternehmen in der Gründungs- und Wachstumsphase.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: gemeinwohlorientierte Unternehmen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 85 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 600.000 €.
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2028.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).
Voraussetzungen
Die förderfähigen Personalausgaben müssen dem Ausbau bestehender oder dem Aufbau neuer Unterstützungsangebote dienen.
Die Maßnahme muss mindestens 6 Monate dauern und der nicht geförderte Anteil muss als Eigenanteil erbracht werden.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung gemeinwohlorientierter Unternehmen
Wer kann Förderung gemeinwohlorientierter Unternehmen beantragen?
gemeinwohlorientierte Unternehmen
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung gemeinwohlorientierter Unternehmen?
Förderbetrag: bis 600.000 €. Förderquote: 85 %.
Bis wann kann man Förderung gemeinwohlorientierter Unternehmen beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2028.
Wer ist Fördergeber von Förderung gemeinwohlorientierter Unternehmen?
Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: nrwbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 600.000 €
- Förderquote
- 85 %
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 31. Dezember 2028
- Förderregion
- Bundesweit