Musik für ALLE! Förderprogramm für das Musizieren und Singen mit Kindern und Jugendlichen – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Bundesmusikverband Chor & Orchester e.V.
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 2 Tagen
Das Förderprogramm 'Musik für alle!' unterstützt außerschulische Projekte, die Kindern und Jugendlichen den Zugang zur Musik ermöglichen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kinder und Jugendliche.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.
Frist und Status
Die Antragsfristen 2023-2027 sind am 15. Januar, 1. Mai und 1. September.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesmusikverband Chor & Orchester e.V..
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bundesmusikverband_musik_fuer_“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Musik für ALLE! Förderprogramm für das Musizieren und Singen mit Kindern und Jugendlichen"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Musik für ALLE! Förderprogramm für das Musizieren und Singen mit Kindern und Jugendlichen
Wer kann Musik für ALLE! Förderprogramm für das Musizieren und Singen mit Kindern und Jugendlichen beantragen?
Kinder und Jugendliche
Bis wann kann man Musik für ALLE! Förderprogramm für das Musizieren und Singen mit Kindern und Jugendlichen beantragen?
Die Antragsfristen 2023-2027 sind am 15. Januar, 1. Mai und 1. September.
Wer ist Fördergeber von Musik für ALLE! Förderprogramm für das Musizieren und Singen mit Kindern und Jugendlichen?
Fördergeber ist Bundesmusikverband Chor & Orchester e.V.. Quelle: freiwilligen-agentur.de.
Ist Musik für ALLE! Förderprogramm für das Musizieren und Singen mit Kindern und Jugendlichen mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Musik für ALLE! Förderprogramm für das Musizieren und Singen mit Kindern und Jugendlichen zur Gruppe „bundesmusikverband_musik_fuer_". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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Auf einen Blick
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Sonstiges
- Förderregion
- Bundesweit