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Musik für ALLE! – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesmusikverband Chor & Orchester e.V.

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 80 Tagen

Förderprogramm für das Musizieren und Singen mit Kindern und Jugendlichen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Vereine, Kinder und Jugendliche.

Was wird gefördert?

Mit „Musik für alle!“ werden außerschulische Projekte gefördert, die Kindern und Jugendlichen den Zugang zur Musik ermöglichen. Sei es das Singen im Chor, ein Beatbox Workshop, das Kennenlernen verschiedenster Instrumente, gemeinsames Musizieren in der Gruppe, ein Konzertbesuch oder eine Ferienfreizeit, bei der die Kinder und Jugendlichen ein Musical erarbeiten und aufführen – das Förderprogramm „Musik für alle!“ bietet vielfältige Möglichkeiten für die Umsetzung der Projektideen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 1. September 2027. Antragsfristen am 1. Mai und 1. September

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesmusikverband Chor & Orchester e.V..

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bundesmusikverband_musik_fuer_". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Die Förderung kann von Chören, Orchestern, Musikvereinen, Kirchengemeinden, Kulturvereinen, Kulturämtern beantragt werden.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Musik für ALLE! zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Musik für ALLE!

Wer kann Musik für ALLE! beantragen?

Vereine, Kinder und Jugendliche

Bis wann kann man Musik für ALLE! beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 1. September 2027. Antragsfristen am 1. Mai und 1. September

Wer ist Fördergeber von Musik für ALLE!?

Fördergeber ist Bundesmusikverband Chor & Orchester e.V.. Quelle: freiwilligen-agentur.de.

Ist Musik für ALLE! mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Musik für ALLE! zur Gruppe „bundesmusikverband_musik_fuer_". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
1. September 2027
Förderregion
bundesweit