Fördergeber: Bundesmusikverband Chor & Orchester e.V.
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 5 Tagen
Das Förderprogramm 'Musik für alle!' unterstützt außerschulische Projekte, die Kindern und Jugendlichen den Zugang zur Musik ermöglichen.
Antragsberechtigt sind: Kinder und Jugendliche.
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.
Die Antragsfristen 2023-2027 sind am 15. Januar, 1. Mai und 1. September.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesmusikverband Chor & Orchester e.V..
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bundesmusikverband_musik_fuer_“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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Jetzt Projekt prüfenKinder und Jugendliche
Die Antragsfristen 2023-2027 sind am 15. Januar, 1. Mai und 1. September.
Fördergeber ist Bundesmusikverband Chor & Orchester e.V.. Quelle: freiwilligen-agentur.de.
Zur Kombinierbarkeit gehört Musik für ALLE! Förderprogramm für das Musizieren und Singen mit Kindern und Jugendlichen zur Gruppe „bundesmusikverband_musik_fuer_". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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