Musik für ALLE! – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesmusikverband Chor & Orchester e.V.
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 80 Tagen
Förderprogramm für das Musizieren und Singen mit Kindern und Jugendlichen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Vereine, Kinder und Jugendliche.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 1. September 2027. Antragsfristen am 1. Mai und 1. September
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesmusikverband Chor & Orchester e.V..
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bundesmusikverband_musik_fuer_". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Die Förderung kann von Chören, Orchestern, Musikvereinen, Kirchengemeinden, Kulturvereinen, Kulturämtern beantragt werden.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Musik für ALLE! zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Musik für ALLE!
Wer kann Musik für ALLE! beantragen?
Vereine, Kinder und Jugendliche
Bis wann kann man Musik für ALLE! beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 1. September 2027. Antragsfristen am 1. Mai und 1. September
Wer ist Fördergeber von Musik für ALLE!?
Fördergeber ist Bundesmusikverband Chor & Orchester e.V.. Quelle: freiwilligen-agentur.de.
Ist Musik für ALLE! mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Musik für ALLE! zur Gruppe „bundesmusikverband_musik_fuer_". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 1. September 2027
- Förderregion
- bundesweit