VeröffentlichtSonstiges

Musik für ALLE! Förderprogramm für das Musizieren und Singen mit Kindern und Jugendlichen – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bundesmusikverband Chor & Orchester e.V.

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 2 Tagen

Das Förderprogramm 'Musik für alle!' unterstützt außerschulische Projekte, die Kindern und Jugendlichen den Zugang zur Musik ermöglichen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kinder und Jugendliche.

Was wird gefördert?

Mit 'Musik für alle!' werden außerschulische Projekte gefördert, die Kindern und Jugendlichen den Zugang zur Musik ermöglichen. Sei es das Singen im Chor, ein Beatbox Workshop, das Kennenlernen verschiedenster Instrumente, gemeinsames Musizieren in der Gruppe, ein Konzertbesuch oder eine Ferienfreizeit, bei der die Kinder und Jugendlichen ein Musical erarbeiten und aufführen – das Förderprogramm 'Musik für alle!' bietet vielfältige Möglichkeiten für die Umsetzung der Projektideen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.

Frist und Status

Die Antragsfristen 2023-2027 sind am 15. Januar, 1. Mai und 1. September.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesmusikverband Chor & Orchester e.V..

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bundesmusikverband_musik_fuer_“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Musik für ALLE! Förderprogramm für das Musizieren und Singen mit Kindern und Jugendlichen"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Musik für ALLE! Förderprogramm für das Musizieren und Singen mit Kindern und Jugendlichen zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Musik für ALLE! Förderprogramm für das Musizieren und Singen mit Kindern und Jugendlichen

Wer kann Musik für ALLE! Förderprogramm für das Musizieren und Singen mit Kindern und Jugendlichen beantragen?

Kinder und Jugendliche

Bis wann kann man Musik für ALLE! Förderprogramm für das Musizieren und Singen mit Kindern und Jugendlichen beantragen?

Die Antragsfristen 2023-2027 sind am 15. Januar, 1. Mai und 1. September.

Wer ist Fördergeber von Musik für ALLE! Förderprogramm für das Musizieren und Singen mit Kindern und Jugendlichen?

Fördergeber ist Bundesmusikverband Chor & Orchester e.V.. Quelle: freiwilligen-agentur.de.

Ist Musik für ALLE! Förderprogramm für das Musizieren und Singen mit Kindern und Jugendlichen mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Musik für ALLE! Förderprogramm für das Musizieren und Singen mit Kindern und Jugendlichen zur Gruppe „bundesmusikverband_musik_fuer_". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Sonstiges
Förderregion
Bundesweit