Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie Mietwohnraum für Mieterinnen und Mieter mit geringem Einkommen bedarfsgerecht modernisieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen.
Die Förderquote beträgt 75 %. Der Förderbetrag liegt bei 200 € – 580 €.
Antrag vor Vorhabensbeginn
Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Sie als Eigentümerin oder Eigentümer oder Inhaberin und Inhaber eines Erbbaurechts an Mietwohnraum.
Die Förderung ist folgende Bedingungen geknüpft: In einer Gemeinde, in der weniger als 300.000 Einwohnerinnen und Einwohner leben, muss das Gebäude bewohnt sein beziehungsweise innerhalb von 2 Jahren vor der Antragstellung mit Blick auf die Modernisierung leergezogen worden sein oderein Baudenkmal sein odernach Bestätigung der zuständigen Stelle zur besonders erhaltenswerten Bausubstanz zählen.
Das Gebäude, in dem Sie Maßnahmen vornehmen, enthält mindestens 2 Mietwohnungen und ist mindestens 15 Jahre alt.Ihre Maßnahmen umfassen mindestens förderfähige Gesamtausgaben von EUR 200,00 je Quadratmeter Wohnfläche.Sie müssen die Regelungen zur Mietpreisbindung beachten.Sie dürfen innerhalb der Bindungsdauer keine Provisionen für die Vermittlung und Vermietung fordern.
Darüber hinaus dürfen Sie die Vermietung der geförderten Wohnung nicht von der Vermietung von zu Wohnzwecken ungeeigneten Räumen (zum Beispiel Kellerräume, Garagen) abhängig machen.Für die Förderfähigkeit müssen Sie normalerweise bestimmte Wohnflächengrenzen einhalten: Als angemessen gelten beispielsweise 45 Quadratmeter für Alleinstehende oder 85 Quadratmeter für 4-Personen-Haushalte.Wenn Sie in den vergangenen 15 Jahren wesentliche Modernisierungsmaßnahmen wie Arbeiten am Aufzug, Heizung, Dach oder Fassade vorgenommen haben, werden erneute Maßnahmen an diesen Gebäudeteilen nicht gefördert.
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Jetzt Projekt prüfenPrivatpersonen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen
Förderbetrag: 200 € – 580 €. Förderquote: 75 %.
Antrag vor Vorhabensbeginn
Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung. Quelle: foerderdatenbank.de.
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