VeröffentlichtDarlehen | Zuschuss

Modernisierung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern – Förderung in Niedersachsen

Fördergeber: NBank

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Diese Förderung unterstützt die Modernisierung sowie die energetische Modernisierung von Mietwohnungen in Niedersachsen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Investoren, die Mietwohnungen modernisieren oder energetisch modernisieren wollen..

Was wird gefördert?

Die Förderung unterstützt Investoren bei der Modernisierung und energetischen Modernisierung von Mietwohnungen, die vor dem 01.02.2002 fertiggestellt wurden. Es können zinslose Darlehen beantragt werden, mit einem Tilgungsnachlass von 30% für Berechtigte mit geringem Einkommen. Zusätzlich gibt es Zuschüsse für barrierefrei nutzbare Wohnungen. Die Maßnahmen zielen auf die nachhaltige Erhöhung des Gebrauchswerts des Wohnraums und die Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse ab.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 75 %.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: NBank.

Voraussetzungen

Die Förderung richtet sich an Investoren von Mietwohnungen, die vor dem 01.02.2002 fertiggestellt wurden.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformulare,Produktinformation

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Häufige Fragen zu Modernisierung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern

Wer kann Modernisierung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern beantragen?

Investoren, die Mietwohnungen modernisieren oder energetisch modernisieren wollen.

Wie hoch ist die Förderung bei Modernisierung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern?

Förderquote: 75 %.

Bis wann kann man Modernisierung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026.

Wer ist Fördergeber von Modernisierung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern?

Fördergeber ist NBank. Quelle: nbank.

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Auf einen Blick

Förderquote
75 %
Förderart
Darlehen | Zuschuss
Antragsfrist
31. Dezember 2026
Förderregion
Niedersachsen