Fördergeber: Land Nordrhein-Westfalen
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 34 Tagen
Das Sportstättenförderprogramm fördert Investitionsmaßnahmen zur Modernisierung und Sanierung von Sportstätten in Nordrhein-Westfalen.
Antragsberechtigt sind: Sportvereine.
Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei 25.000 € – 1.000.000 €.
Aktuelle Antragsfrist: 31. März 2031.
Fördergeber und Antragstelle: Land Nordrhein-Westfalen.
Die Sportorganisation muss bis zum 01.01.2026 Mitglied in einem Stadt-/Kreissportbund oder einem Fachverband des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen sein und ein mindestens 10-jähriges Nutzungsrecht nachweisen.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenSportvereine
Förderbetrag: 25.000 € – 1.000.000 €. Förderquote: 90 %.
Aktuelle Antragsfrist: 31. März 2031.
Fördergeber ist Land Nordrhein-Westfalen. Quelle: nrwbank.
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