VeröffentlichtZuschuss

Moderne Sportstätte 2022 – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: Land Nordrhein-Westfalen

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen

Wenn Sie Sportstätten modernisieren und barrierefrei oder energieeffizient ausbauen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Gemeinnützige Sportorganisationen, Gemeinden, natürliche Personen.

Was wird gefördert?

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei Investitionsmaßnahmen an Sportstätten. Sie erhalten die Förderung für Investitionsmaßnahmen zur Modernisierung, Instandsetzung, Sanierung, Ausstattung, Entwicklung, Umbau und Ersatzneubau von Sportstätten und Sportanlagen, die begleitende sportfachlich notwendige Infrastruktur unter besonderer Berücksichtigung einer energetischen Ertüchtigung, digitaler Modernisierung, der Herstellung von Barrierefreiheit/Barrierearmut und von Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen, Verletzungen und Schäden im Sport. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt je nach Gesamtfördervolumen zwischen 50 und 90 Prozent (in Ausnahmefällen bis 100 Prozent). Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 10.000. Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie Projektskizzen und Kosten- und Finanzierungspläne über das Förderportal des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen ein. In der 2. Stufe richten Sie Ihren Antrag nach Auswahl der Fördermaßnahme an die NRW.BANK.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 10.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Land Nordrhein-Westfalen.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind gemeinnützige, rechtsfähige Sportorganisationen, Gemeinden und Gemeindeverbände und sonstige juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie natürliche Personen.

Die Förderung von Investitionsmaßnahmen an Sportstätten ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie weisen die Notwendigkeit der Investitionsmaßnahme im Rahmen eines mit der regional zuständigen Dachorganisation des organisierten Sports und im Benehmen mit der Gemeinde abgestimmten Gesamtkonzeptes nach.

Sie sind Eigentümer beziehungsweise Eigentümerin der Sportstätte oder weisen ein noch mindestens 10 Jahre geltendes Nutzungsrecht über die Sportstätte nach.

Sie erhalten keine Förderung für den Kauf von Sportstätten.

Erforderliche Unterlagen

  • Projektskizzen,Kosten- und Finanzierungspläne

Antragsentwurf für dieses Programm

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Moderne Sportstätte 2022

Wer kann Moderne Sportstätte 2022 beantragen?

Gemeinnützige Sportorganisationen, Gemeinden, natürliche Personen

Wie hoch ist die Förderung bei Moderne Sportstätte 2022?

Förderbetrag: ab 10.000 €. Förderquote: 50 %.

Wer ist Fördergeber von Moderne Sportstätte 2022?

Fördergeber ist Land Nordrhein-Westfalen. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 10.000 €
Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Nordrhein-Westfalen