Fördergeber: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 32 Tagen
Das Programm fördert die Transformation und den Neubau von Wärmenetzsystemen, die zu mindestens 75% durch erneuerbare Energien und Abwärme gespeist werden.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, wirtschaftlich tätige Kommunen, kommunale Eigenbetriebe, kommunale Zweckverbände, eingetragene Vereine, eingetragene Genossenschaften, Konsortien und Contractor.
Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 100.000.000 €.
Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Das Wärmenetz muss mindestens zur Hälfte auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland realisiert werden.
An das Wärmenetz müssen mehr als 16 Gebäude oder mehr als 100 Wohneinheiten angeschlossen werden.
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Jetzt Projekt prüfenUnternehmen, wirtschaftlich tätige Kommunen, kommunale Eigenbetriebe, kommunale Zweckverbände, eingetragene Vereine, eingetragene Genossenschaften, Konsortien und Contractor
Förderbetrag: bis 100.000.000 €. Förderquote: 40 %.
Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Fördergeber ist Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Quelle: nrwbank.
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