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Modellregion Grüner Wasserstoff 2021 – 2027 – Förderung in Baden-Württemberg

Fördergeber: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 5 Tagen

Das Förderprogramm unterstützt den Aufbau einer integrierten Wasserstoffwirtschaft in Modellregionen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen.

Was wird gefördert?

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie beim Aufbau einer integrierten Wasserstoffwirtschaft in einer Modellregion entlang der Wasserstoff-Wertschöpfungskette und in Kombination mit verschiedenen Wasserstoff-Anwendungen. Das Förderprogramm ist in 2 Teilbereiche untergliedert. Im Teilbereich A „Demonstrationsprojekt Modellregion grüner Wasserstoff“ bekommen Sie die Förderung für folgende Vorhaben: Errichtung und Demonstration von neuen oder die Nutzung bestehender Anlagen zur Erzeugung beziehungsweise Beschaffung einer für den Betrieb der Modellregion ausreichenden Menge von Wasserstoff, Errichtung und Erprobung von Speicher- beziehungsweise Lager-, Betankungs- und Transportmöglichkeiten für den produzierten oder beschafften grünen Wasserstoff, Nutzung beziehungsweise Anwendung des produzierten oder beschafften grünen Wasserstoffs in verschiedenen Sektoren wie industrielle Anwendungen, Mobilitätsanwendungen, Strom- und Wärmenutzung in Gebäuden und Quartieren, unabhängige Stromversorgung für kritische oder netzferne Infrastrukturen, nichtinvestive Maßnahmen zur gesellschaftlichen Sensibilisierung durch Sichtbarkeit der Modellregion, Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten innerhalb des Demonstrationsprojektes. Im Teilbereich B bekommen Sie die Förderung, wenn Sie ein Demonstrationsprojekt unter technologischen, ökologischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Gesichtspunkten wissenschaftlich begleiten und untersuchen. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt je nach Antragstellerin und Antragsteller sowie Vorhaben bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %.

Frist und Status

Anträge können nur im Rahmen von Förderaufrufen eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern, Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts, insbesondere Landkreise, Städte und Gemeinden sowie deren Eigenbetriebe und Eigengesellschaften, sowie kommunale Unternehmen in privater Rechtsform mit einem kommunalen Anteil von mehr als 50 Prozent und Zusammenschlüsse öffentlich-rechtlicher Körperschaften (zum Beispiel Zweckverbände), Vereine und Stiftungen, Unternehmen.

Ein gemeinsamer Antrag durch mehrere Antragstellende ist möglich.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie errichten die Modellregion Grüner Wasserstoff mit Schwerpunkt in Baden-Württemberg und setzen sie dort um.

Sie decken mit dem Vorhaben die gesamte Wasserstoff-Wertschöpfungskette in der Modellregion ab.

Die Erzeugung des Wasserstoffs, auch des zu beschaffenden, muss grundsätzlich zu 100 Prozent durch erneuerbare Energien geschehen (sogenannter „grüner Wasserstoff“).

Wenn Sie innovative Speicher- und Transportmöglichkeiten einsetzen, müssen Sie die zu erwartenden CO2 -Emissionen im Vergleich zu konventionellen Technologien/Anwendungen bilanzieren.

Wenn Sie Wasserstofftankstellen errichten, muss dies mit der Nationalen Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NOW GmbH) abgestimmt sein.

Innerhalb der Modellregion demonstrieren Sie in einem integrierten Ansatz, wie verschiedene Anwendungen sinnvoll miteinander kombiniert und Synergien erzeugt werden können.

In der wissenschaftlichen Begleitforschung setzten Sie sich mit übergeordneten Fragestellungen auseinander, setzen die einzelnen Teile der Modellregion systemisch in Beziehung und stellen die Ergebnisse der Modellregion in einen übergreifenden Rahmen.

Konsortialpartnerinnen und -partner müssen ihre Rechte und Pflichten zur Erfüllung des Zuwendungszwecks in einem Konsortialvertrag regeln.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Privatpersonen, Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU -Leitlinien, Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung der EU -Kommission nicht Folge geleistet haben.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Modellregion Grüner Wasserstoff 2021 – 2027

Wer kann Modellregion Grüner Wasserstoff 2021 – 2027 beantragen?

Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen

Wie hoch ist die Förderung bei Modellregion Grüner Wasserstoff 2021 – 2027?

Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man Modellregion Grüner Wasserstoff 2021 – 2027 beantragen?

Anträge können nur im Rahmen von Förderaufrufen eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Modellregion Grüner Wasserstoff 2021 – 2027?

Fördergeber ist Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg. Quelle: foerderdatenbank.de.

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