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Modellregion Grüner Wasserstoff 2021 – 2027 – Förderung in Baden-Württemberg

Fördergeber: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 65 Tagen

Das Förderprogramm unterstützt den Aufbau einer integrierten Wasserstoffwirtschaft in Modellregionen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen.

Was wird gefördert?

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie beim Aufbau einer integrierten Wasserstoffwirtschaft in einer Modellregion entlang der Wasserstoff-Wertschöpfungskette und in Kombination mit verschiedenen Wasserstoff-Anwendungen. Das Förderprogramm ist in 2 Teilbereiche untergliedert. Im Teilbereich A „Demonstrationsprojekt Modellregion grüner Wasserstoff“ bekommen Sie die Förderung für folgende Vorhaben: Errichtung und Demonstration von neuen oder die Nutzung bestehender Anlagen zur Erzeugung beziehungsweise Beschaffung einer für den Betrieb der Modellregion ausreichenden Menge von Wasserstoff, Errichtung und Erprobung von Speicher- beziehungsweise Lager-, Betankungs- und Transportmöglichkeiten für den produzierten oder beschafften grünen Wasserstoff, Nutzung beziehungsweise Anwendung des produzierten oder beschafften grünen Wasserstoffs in verschiedenen Sektoren wie industrielle Anwendungen, Mobilitätsanwendungen, Strom- und Wärmenutzung in Gebäuden und Quartieren, unabhängige Stromversorgung für kritische oder netzferne Infrastrukturen, nichtinvestive Maßnahmen zur gesellschaftlichen Sensibilisierung durch Sichtbarkeit der Modellregion, Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten innerhalb des Demonstrationsprojektes. Im Teilbereich B bekommen Sie die Förderung, wenn Sie ein Demonstrationsprojekt unter technologischen, ökologischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Gesichtspunkten wissenschaftlich begleiten und untersuchen. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt je nach Antragstellerin und Antragsteller sowie Vorhaben bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %.

Frist und Status

Anträge können nur im Rahmen von Förderaufrufen eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts, kommunale Unternehmen und Zusammenschlüsse öffentlich-rechtlicher Körperschaften.

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Häufige Fragen zu Modellregion Grüner Wasserstoff 2021 – 2027

Wer kann Modellregion Grüner Wasserstoff 2021 – 2027 beantragen?

Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen

Wie hoch ist die Förderung bei Modellregion Grüner Wasserstoff 2021 – 2027?

Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man Modellregion Grüner Wasserstoff 2021 – 2027 beantragen?

Anträge können nur im Rahmen von Förderaufrufen eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Modellregion Grüner Wasserstoff 2021 – 2027?

Fördergeber ist Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg. Quelle: foerderdatenbank.de.

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Auf einen Blick

Förderquote
100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Baden-Württemberg