Modellprojekte Smart Cities - Zuschuss (436) – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: KfW
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 112 Tagen
Zuschüsse für Stadtentwicklung und Digitalisierung in Kommunen und Gemeindeverbänden.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommunale Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände, Städte-Netzwerke, Stadt-Umland-Partnerschaften.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 65 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 15.000.000 €.
Frist und Status
Aktuell keine Bewerbung möglich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: KfW.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften jeder Größe im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland sowie Gemeindeverbände und andere Formen der interkommunalen Zusammenarbeit.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Gewährung eines Zuschusses,Identifizierung gemäß Geldwäschegesetz
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Modellprojekte Smart Cities - Zuschuss (436)
Wer kann Modellprojekte Smart Cities - Zuschuss (436) beantragen?
Kommunale Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände, Städte-Netzwerke, Stadt-Umland-Partnerschaften
Wie hoch ist die Förderung bei Modellprojekte Smart Cities - Zuschuss (436)?
Förderbetrag: bis 15.000.000 €. Förderquote: 65 %.
Bis wann kann man Modellprojekte Smart Cities - Zuschuss (436) beantragen?
Aktuell keine Bewerbung möglich.
Wer ist Fördergeber von Modellprojekte Smart Cities - Zuschuss (436)?
Fördergeber ist KfW. Quelle: kfw.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 15.000.000 €
- Förderquote
- 65 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bundesweit