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Modellprojekte Smart Cities - Zuschuss (436) – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: KfW

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 66 Tagen

Zuschüsse für Stadtentwicklung und Digitalisierung in Kommunen und Gemeindeverbänden.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommunale Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände, Städte-Netzwerke, Stadt-Umland-Partnerschaften.

Was wird gefördert?

Die Modellprojekte Smart Cities fördern die nachhaltige Gestaltung der Digitalisierung in Kommunen. Die Förderung umfasst die Entwicklung kommunaler Ziele, Strategien und Maßnahmen sowie deren Umsetzung über einen Zeitraum von bis zu 4 Jahren. Der Zuschuss beträgt in der Regel 65 % der förderfähigen Kosten, wobei die Höchstbeträge für die Phasen A und B unterschiedlich sind.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 65 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 15.000.000 €.

Frist und Status

Aktuell keine Bewerbung möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: KfW.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften jeder Größe im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland sowie Gemeindeverbände und andere Formen der interkommunalen Zusammenarbeit.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Gewährung eines Zuschusses,Identifizierung gemäß Geldwäschegesetz

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Häufige Fragen zu Modellprojekte Smart Cities - Zuschuss (436)

Wer kann Modellprojekte Smart Cities - Zuschuss (436) beantragen?

Kommunale Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände, Städte-Netzwerke, Stadt-Umland-Partnerschaften

Wie hoch ist die Förderung bei Modellprojekte Smart Cities - Zuschuss (436)?

Förderbetrag: bis 15.000.000 €. Förderquote: 65 %.

Bis wann kann man Modellprojekte Smart Cities - Zuschuss (436) beantragen?

Aktuell keine Bewerbung möglich.

Wer ist Fördergeber von Modellprojekte Smart Cities - Zuschuss (436)?

Fördergeber ist KfW. Quelle: kfw.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 15.000.000 €
Förderquote
65 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bundesweit