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Modellprogramm zur Entwicklung oder Erprobung innovativer Versorgungsansätze nach § 8 Abs. 3a SGB XI – Förderung in bundesweit

Fördergeber: GKV-Spitzenverband

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 16 Tagen

Förderung innovativer Versorgungsansätze zur Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtungen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen.

Was wird gefördert?

Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) unterstützt Sie, wenn Sie innovative Versorgungsansätze entwickeln und erproben und dabei die kompetenzorientierte Aufgabenverteilung des Personals in Pflegeeinrichtungen berücksichtigen. Im Rahmen des Modellprogramms fördert der GKV-Spitzenverband Modellvorhaben, Studien und wissenschaftliche Expertisen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für die Dauer von bis zu 5 Jahren. Dabei handelt es sich um eine Teilfinanzierung. Eine Beteiligung in Form von Eigenmitteln ist notwendig. Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zunächst müssen Sie Ihre Projektskizze einreichen. Der GKV-Spitzenverband behält sich vor, die Projektskizze einem Beirat zur Empfehlung vorzulegen. In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 3.000.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: GKV-Spitzenverband.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „gkv_modellprogramm“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Bildungseinrichtungen, Verbände/Vereinigungen und Unternehmen.

Die Maßnahme muss innovativ sein und wissenschaftlichen Standards entsprechen.

Nicht förderfähig

  • Die Maßnahme darf noch nicht begonnen haben.

Erforderliche Unterlagen

  • Projektskizze

Antragsentwurf für dieses Programm

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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Modellprogramm zur Entwicklung oder Erprobung innovativer Versorgungsansätze nach § 8 Abs. 3a SGB XI

Wer kann Modellprogramm zur Entwicklung oder Erprobung innovativer Versorgungsansätze nach § 8 Abs. 3a SGB XI beantragen?

Bildungseinrichtungen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen

Wie hoch ist die Förderung bei Modellprogramm zur Entwicklung oder Erprobung innovativer Versorgungsansätze nach § 8 Abs. 3a SGB XI?

Förderbetrag: bis 3.000.000 €.

Bis wann kann man Modellprogramm zur Entwicklung oder Erprobung innovativer Versorgungsansätze nach § 8 Abs. 3a SGB XI beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Modellprogramm zur Entwicklung oder Erprobung innovativer Versorgungsansätze nach § 8 Abs. 3a SGB XI?

Fördergeber ist GKV-Spitzenverband. Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Modellprogramm zur Entwicklung oder Erprobung innovativer Versorgungsansätze nach § 8 Abs. 3a SGB XI mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Modellprogramm zur Entwicklung oder Erprobung innovativer Versorgungsansätze nach § 8 Abs. 3a SGB XI zur Gruppe „gkv_modellprogramm". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 3.000.000 €
Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit