Modellprogramm zur Entwicklung oder Erprobung innovativer Versorgungsansätze nach § 8 Abs. 3a SGB XI – Förderung in bundesweit
Fördergeber: GKV-Spitzenverband
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 16 Tagen
Förderung innovativer Versorgungsansätze zur Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtungen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 3.000.000 €.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: GKV-Spitzenverband.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „gkv_modellprogramm“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Bildungseinrichtungen, Verbände/Vereinigungen und Unternehmen.
Die Maßnahme muss innovativ sein und wissenschaftlichen Standards entsprechen.
Nicht förderfähig
- •Die Maßnahme darf noch nicht begonnen haben.
Erforderliche Unterlagen
- Projektskizze
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Modellprogramm zur Entwicklung oder Erprobung innovativer Versorgungsansätze nach § 8 Abs. 3a SGB XI
Wer kann Modellprogramm zur Entwicklung oder Erprobung innovativer Versorgungsansätze nach § 8 Abs. 3a SGB XI beantragen?
Bildungseinrichtungen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen
Wie hoch ist die Förderung bei Modellprogramm zur Entwicklung oder Erprobung innovativer Versorgungsansätze nach § 8 Abs. 3a SGB XI?
Förderbetrag: bis 3.000.000 €.
Bis wann kann man Modellprogramm zur Entwicklung oder Erprobung innovativer Versorgungsansätze nach § 8 Abs. 3a SGB XI beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Modellprogramm zur Entwicklung oder Erprobung innovativer Versorgungsansätze nach § 8 Abs. 3a SGB XI?
Fördergeber ist GKV-Spitzenverband. Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Modellprogramm zur Entwicklung oder Erprobung innovativer Versorgungsansätze nach § 8 Abs. 3a SGB XI mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Modellprogramm zur Entwicklung oder Erprobung innovativer Versorgungsansätze nach § 8 Abs. 3a SGB XI zur Gruppe „gkv_modellprogramm". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 3.000.000 €
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit