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Mittelstandsförderung – B.I.3 – Betriebsberatung/Coaching – Förderung in Sachsen

Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen

Wenn Sie eine Unternehmensberatung in Anspruch nehmen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Existenzgründer/in, Unternehmen.

Was wird gefördert?

Die Mittelstandsförderung – B.I.3 richtet sich an Existenzgründer und Unternehmen in Sachsen. Gefördert werden Maßnahmen zur Betriebsberatung und Coaching. Antragsberechtigt sind Unternehmen in den Rechtsformen GmbH, UG und Einzelunternehmen. Das Programm fördert Themen wie Wirtschaft & Innovation sowie Digitalisierung.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 8.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA).

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU -Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen den Beratungsbedarf für mindestens 5 Tagewerke in Anspruch nehmen.

Als junges Unternehmen, dessen Gründung höchstens 2 Jahre zurückliegt, müssen Sie zuerst eine Gründungsberatung des Bundes in Anspruch nehmen.

Für Beratungen zu außenwirtschaftlichen oder umweltrelevanten Themen müssen Sie nachweisen, dass Sie zuvor eine kostenfreie Erstberatung bei einem Außenwirtschafts- oder Umweltberatenden der sächsischen Industrie- und Handelskammern oder Handwerkskammern in Anspruch genommen haben.

Auch in sonstigen geeigneten Fällen sollen Sie Standardleistungen der Kammern vorab in Anspruch nehmen.

Sie können einen Zuschuss für eine Beratung nur einmal innerhalb von 12 Monaten erhalten.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag,Nachweis über Beratungsbedarf

Antragsentwurf für dieses Programm

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Mittelstandsförderung – B.I.3 – Betriebsberatung/Coaching

Wer kann Mittelstandsförderung – B.I.3 – Betriebsberatung/Coaching beantragen?

Existenzgründer/in, Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Mittelstandsförderung – B.I.3 – Betriebsberatung/Coaching?

Förderbetrag: bis 8.000 €. Förderquote: 40 %.

Wer ist Fördergeber von Mittelstandsförderung – B.I.3 – Betriebsberatung/Coaching?

Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 8.000 €
Förderquote
40 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen