Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 150 Tagen
Wenn Sie eine Unternehmensberatung in Anspruch nehmen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Existenzgründer/in, Unternehmen.
Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 8.000 €.
Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU -Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen den Beratungsbedarf für mindestens 5 Tagewerke in Anspruch nehmen.
Als junges Unternehmen, dessen Gründung höchstens 2 Jahre zurückliegt, müssen Sie zuerst eine Gründungsberatung des Bundes in Anspruch nehmen.
Für Beratungen zu außenwirtschaftlichen oder umweltrelevanten Themen müssen Sie nachweisen, dass Sie zuvor eine kostenfreie Erstberatung bei einem Außenwirtschafts- oder Umweltberatenden der sächsischen Industrie- und Handelskammern oder Handwerkskammern in Anspruch genommen haben.
Auch in sonstigen geeigneten Fällen sollen Sie Standardleistungen der Kammern vorab in Anspruch nehmen.
Sie können einen Zuschuss für eine Beratung nur einmal innerhalb von 12 Monaten erhalten.
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Jetzt Projekt prüfenExistenzgründer/in, Unternehmen
Förderbetrag: bis 8.000 €. Förderquote: 40 %.
Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA). Quelle: foerderdatenbank.de.
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