Mittelstandsförderung – B.I.3 – Betriebsberatung/Coaching – Förderung in Sachsen
Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 59 Tagen
Der Freistaat Sachsen unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei der Inanspruchnahme von Beratungsleistungen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Existenzgründer/in, Unternehmen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 8.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA).
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen den Beratungsbedarf für mindestens 5 Tagewerke in Anspruch nehmen.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag,Nachweis über Beratungsbedarf
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Mittelstandsförderung – B.I.3 – Betriebsberatung/Coaching
Wer kann Mittelstandsförderung – B.I.3 – Betriebsberatung/Coaching beantragen?
Existenzgründer/in, Unternehmen
Wie hoch ist die Förderung bei Mittelstandsförderung – B.I.3 – Betriebsberatung/Coaching?
Förderbetrag: bis 8.000 €. Förderquote: 40 %.
Wer ist Fördergeber von Mittelstandsförderung – B.I.3 – Betriebsberatung/Coaching?
Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA). Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 8.000 €
- Förderquote
- 40 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen