Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 150 Tagen
Wenn Sie als Kleinstunternehmen, kleines oder mittleres Unternehmen die Sicherheit Ihrer digitalen Anwendungen verbessern wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen.
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 4.000 € – 15.000 €.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU mit Sitz in Nordrhein-Westfalen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen in der Lage sein, den für die Durchführung der Maßnahme notwendigen Eigenanteil aufzubringen.
Die Laufzeit Ihres Projekts kann 3, 6, 9 oder 12 Monate betragen.
Sie müssen für das zu fördernde Vorhaben ein Unternehmen auswählen, das einschlägige Referenzen beziehungsweise Kompetenzen aufweisen kann.
Ihre Auswahl muss nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu wirtschaftlichen Bedingungen erfolgen.
Es dürfen keine Unteraufträge im Zusammenhang mit der Leistungserbringung vergeben werden.
Auftragnehmende und auftraggebende Unternehmen dürfen innerhalb einer Fördermaßnahme nicht identisch sein.
Von der Förderung ausgeschlossen ist Software, für die das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik eine Warnung ausgesprochen hat.
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Jetzt Projekt prüfenKleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen
Förderbetrag: 4.000 € – 15.000 €. Förderquote: 50 %.
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: foerderdatenbank.de.
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