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Mittelstand Innovativ & Digital (MID) - Digitale Sicherheit – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen

Wenn Sie als Kleinstunternehmen, kleines oder mittleres Unternehmen die Sicherheit Ihrer digitalen Anwendungen verbessern wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen.

Was wird gefördert?

Im Programm MID-Digitale Sicherheit erhalten Sie die Förderung für die Umsetzung von spezifischen Maßnahmen zur Steigerung der digitalen Sicherheit. Die Förderung erfolgt in 3 sich ergänzenden Schwerpunkten: Schwerpunkt A: Analyse des IST-Zustandes in der Organisation (IT -Dienstleistungen durch ein externes auftragnehmendes Unternehmen), Schwerpunkt B: Faktor Mensch – nutzerorientierte Maßnahmen (Schulungen und Fortbildungen für Mitarbeitende im Bereich digitale Sicherheit), Schwerpunkt C: Software und Hardware für den IT -Basisschutz (Erwerb von Antiviren-, Anti- Ransom - sowie Patch-Management - Software lösungen und dem Erwerb von Firewall -Lösungen beziehungsweise entsprechender Lizenzen, deren Wartung/ Updates sowie deren Einbindung). Sie erhalten die Föderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt einheitlich 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aber 15.000 EUR. Der Zuschuss muss mindestens 4.000 EUR betragen (Bagatellgrenze).

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 4.000 € – 15.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU mit Sitz in Nordrhein-Westfalen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen in der Lage sein, den für die Durchführung der Maßnahme notwendigen Eigenanteil aufzubringen.

Die Laufzeit Ihres Projekts kann 3, 6, 9 oder 12 Monate betragen.

Sie müssen für das zu fördernde Vorhaben ein Unternehmen auswählen, das einschlägige Referenzen beziehungsweise Kompetenzen aufweisen kann.

Ihre Auswahl muss nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu wirtschaftlichen Bedingungen erfolgen.

Es dürfen keine Unteraufträge im Zusammenhang mit der Leistungserbringung vergeben werden.

Auftragnehmende und auftraggebende Unternehmen dürfen innerhalb einer Fördermaßnahme nicht identisch sein.

Von der Förderung ausgeschlossen ist Software, für die das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik eine Warnung ausgesprochen hat.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Mittelstand Innovativ & Digital (MID) - Digitale Sicherheit

Wer kann Mittelstand Innovativ & Digital (MID) - Digitale Sicherheit beantragen?

Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Mittelstand Innovativ & Digital (MID) - Digitale Sicherheit?

Förderbetrag: 4.000 € – 15.000 €. Förderquote: 50 %.

Wer ist Fördergeber von Mittelstand Innovativ & Digital (MID) - Digitale Sicherheit?

Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
4.000 € – 15.000 €
Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Nordrhein-Westfalen