Mittelstand Innovativ & Digital (MID) - Digitale Sicherheit – Förderung in Nordrhein-Westfalen
Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Förderung für Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen zur Verbesserung der digitalen Sicherheit.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 4.000 € – 15.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz in Nordrhein-Westfalen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Mittelstand Innovativ & Digital (MID) - Digitale Sicherheit
Wer kann Mittelstand Innovativ & Digital (MID) - Digitale Sicherheit beantragen?
Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen
Wie hoch ist die Förderung bei Mittelstand Innovativ & Digital (MID) - Digitale Sicherheit?
Förderbetrag: 4.000 € – 15.000 €. Förderquote: 50 %.
Wer ist Fördergeber von Mittelstand Innovativ & Digital (MID) - Digitale Sicherheit?
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 4.000 € – 15.000 €
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Nordrhein-Westfalen