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Mittelständisches Beteiligungsprogramm – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Mittelständische Beteiligungsgesellschaft (MBG)

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen

Das Programm bietet stille Beteiligungen zur Erweiterung der Eigenkapitalbasis von kleinen und mittleren Unternehmen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen, Existenzgründer.

Was wird gefördert?

Zur Erweiterung der Eigenkapitalbasis von kleinen und mittleren Unternehmen bietet die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft (MBG) in der Regel typische stille Beteiligungen an. Die MBG stellt Kapital für fast das gesamte Spektrum unternehmerischer Finanzierungserfordernisse zur Verfügung, für Gründung, Expansion, Unternehmensübernahmen durch Management Buy-Out oder externes Management Buy-In, Gesellschafterwechsel oder Gesellschaftereinstieg sowie die Vorbereitung des Börsengangs. Ausgenommen sind Konzept-, reine Forschungs- und Entwicklungsphasen sowie Sanierungen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Mittelständische Beteiligungsgesellschaft (MBG).

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU sowie Existenzgründer.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Mittelständisches Beteiligungsprogramm

Wer kann Mittelständisches Beteiligungsprogramm beantragen?

Kleine und mittlere Unternehmen, Existenzgründer

Wer ist Fördergeber von Mittelständisches Beteiligungsprogramm?

Fördergeber ist Mittelständische Beteiligungsgesellschaft (MBG). Quelle: senweb_berlin.

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Auf einen Blick

Förderart
Beteiligung
Förderregion
Bundesweit