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Mittelständisches Beteiligungsprogramm – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Mittelständische Beteiligungsgesellschaft (MBG)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Das Programm bietet stille Beteiligungen zur Erweiterung der Eigenkapitalbasis von kleinen und mittleren Unternehmen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen, Existenzgründer.

Was wird gefördert?

Die MBG stellt Kapital für fast das gesamte Spektrum unternehmerischer Finanzierungserfordernisse zur Verfügung, für Gründung, Expansion, Unternehmensübernahmen durch Management Buy-Out oder externes Management Buy-In, Gesellschafterwechsel oder Gesellschaftereinstieg sowie die Vorbereitung des Börsengangs. Ausgenommen sind Konzept-, reine Forschungs- und Entwicklungsphasen sowie Sanierungen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Mittelständische Beteiligungsgesellschaft (MBG).

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU sowie Existenzgründer.

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Häufige Fragen zu Mittelständisches Beteiligungsprogramm

Wer kann Mittelständisches Beteiligungsprogramm beantragen?

Kleine und mittlere Unternehmen, Existenzgründer

Wer ist Fördergeber von Mittelständisches Beteiligungsprogramm?

Fördergeber ist Mittelständische Beteiligungsgesellschaft (MBG). Quelle: senweb_berlin.

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Auf einen Blick

Förderart
Beteiligung
Förderregion
Bundesweit