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Mikroförderprogramm – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE)

Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen

Das Mikroförderprogramm unterstützt Vereine und Organisationen bei Ausgaben zur Förderung ehrenamtlichen Engagements.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Vereine, Organisationen.

Was wird gefördert?

Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) unterstützt mit ihrem Mikroförderprogramm Vereine und Organisationen bei Ausgaben, die im Rahmen der Förderung ehrenamtlichen Engagements anfallen. Gefördert werden Sach- und Honorarkosten, jedoch keine Personalkosten. Die Förderung umfasst drei zentrale Bereiche: Erstens können Vereine ihre Strukturen stärken, etwa durch digitale Verwaltung, verbesserte Kommunikation oder Weiterbildungen zu Themen wie Freiwilligenmanagement oder Fundraising. Zweitens werden Maßnahmen zur Gewinnung und Bindung Ehrenamtlicher unterstützt, sei es durch Mitmachaktionen, optimierte Webseiten oder Anerkennungsmaßnahmen wie gemeinsame Ausflüge. Drittens können Projekte gefördert werden, die ehrenamtliches Engagement sichtbar machen, beispielsweise durch Pressearbeit, Broschüren oder Dankesveranstaltungen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 10 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 1.500 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Antragstellung fortlaufend möglich

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „dsee_mikrofoerderprogramm". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Organisationen, die ein Projekt in einer strukturschwachen oder ländlichen Region durchführen.

Juristische Personen privaten Rechts müssen gemeinnützig sein.

Körperschaften öffentlichen Rechts sind antragsberechtigt, sofern sie keine Gebietskörperschaften, Stiftungen des öffentlichen Rechts oder Anstalten des öffentlichen Rechts sind.

Wer bereits eine Förderung im laufenden Jahr erhalten hat, kann sich nicht noch einmal bewerben.

Nicht förderfähig

  • Keine Gebietskörperschaften
  • Stiftungen des öffentlichen Rechts oder Anstalten des öffentlichen Rechts.

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Häufige Fragen zu Mikroförderprogramm

Wer kann Mikroförderprogramm beantragen?

Vereine, Organisationen

Wie hoch ist die Förderung bei Mikroförderprogramm?

Förderbetrag: bis 1.500 €. Förderquote: 10 %.

Bis wann kann man Mikroförderprogramm beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Mikroförderprogramm?

Fördergeber ist Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE). Quelle: freiwilligen-agentur.de.

Ist Mikroförderprogramm mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Mikroförderprogramm zur Gruppe „dsee_mikrofoerderprogramm". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 1.500 €
Förderquote
10 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit