Mikroelektronik-Forschung – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Das BMBF fördert Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich Elektroniksysteme und intelligente Systeme.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Unternehmen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %.
Frist und Status
Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen bis voraussichtlich 2027.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF).
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmbf_kdt". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Mikroelektronik-Forschung
Wer kann Mikroelektronik-Forschung beantragen?
Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Unternehmen
Wie hoch ist die Förderung bei Mikroelektronik-Forschung?
Förderquote: 50 %.
Bis wann kann man Mikroelektronik-Forschung beantragen?
Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen bis voraussichtlich 2027.
Wer ist Fördergeber von Mikroelektronik-Forschung?
Fördergeber ist Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Mikroelektronik-Forschung mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Mikroelektronik-Forschung zur Gruppe „bmbf_kdt". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit