Fördergeber: Land Baden-Württemberg
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 34 Tagen
Förderung von Modernisierungsmaßnahmen im Mietwohnungsbestand, insbesondere energetische Sanierungen und barrierereduzierende Umbauten.
Antragsberechtigt sind: Eigentümer von Mietwohnungen in Baden-Württemberg.
Die Förderquote beträgt 3 %. Der Förderbetrag liegt bei 1.500 € – 5.000 €.
Anträge können weiterhin gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: Land Baden-Württemberg.
Es handelt sich um aktuell oder bereits in der Vergangenheit landesseitig geförderte Mietwohnungen.
Die Sanierungsmaßnahmen dürfen noch nicht begonnen haben.
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Jetzt Projekt prüfenEigentümer von Mietwohnungen in Baden-Württemberg
Förderbetrag: 1.500 € – 5.000 €. Förderquote: 3 %.
Anträge können weiterhin gestellt werden.
Fördergeber ist Land Baden-Württemberg. Quelle: lbank.
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