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Mietwohnraumförderung - Modernisierung – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: NRW.BANK

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Die NRW.BANK unterstützt die Modernisierung von Mietwohnraum.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Investoren und Eigentümer von Mietwohnungen.

Was wird gefördert?

Die NRW.BANK bietet Fördermittel zur Modernisierung von Mietwohnraum an. Ziel ist es, die Wohnqualität zu verbessern und den Wohnungsbestand nachhaltig zu sichern.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: NRW.BANK.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Mietwohnraumförderung - Modernisierung"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Mietwohnraumförderung - Modernisierung zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Mietwohnraumförderung - Modernisierung

Wer kann Mietwohnraumförderung - Modernisierung beantragen?

Investoren und Eigentümer von Mietwohnungen

Wer ist Fördergeber von Mietwohnraumförderung - Modernisierung?

Fördergeber ist NRW.BANK. Quelle: nrwbank.

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Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Förderregion
Nordrhein-Westfalen