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Mietwohnraumförderung - Bindungsverlängerung bei gefördertem Wohnraum – Förderung in Nordrhein-Westfalen
Fördergeber: NRW.BANK
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen
Die NRW.BANK unterstützt beim Bau oder Kauf von Mietwohnraum durch Fördermittel.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Kommunen, Wohnungsunternehmen.
Was wird gefördert?
Die NRW.BANK bietet Fördermittel für die Schaffung von Mietwohnraum an. Dies umfasst sowohl den Neubau als auch die Modernisierung von bestehenden Wohnräumen. Ziel ist es, die Wohnraumsituation zu verbessern und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: NRW.BANK.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Mietwohnraumförderung - Bindungsverlängerung bei gefördertem Wohnraum
Wer kann Mietwohnraumförderung - Bindungsverlängerung bei gefördertem Wohnraum beantragen?
Privatpersonen, Kommunen, Wohnungsunternehmen
Wer ist Fördergeber von Mietwohnraumförderung - Bindungsverlängerung bei gefördertem Wohnraum?
Fördergeber ist NRW.BANK. Quelle: nrwbank.
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