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Mietwohnraumförderung - Bindungsverlängerung bei gefördertem Wohnraum – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: NRW.BANK

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Die NRW.BANK unterstützt beim Bau oder Kauf von Mietwohnraum durch Fördermittel.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Kommunen, Wohnungsunternehmen.

Was wird gefördert?

Die NRW.BANK bietet Fördermittel für die Schaffung von Mietwohnraum an. Dies umfasst sowohl den Neubau als auch die Modernisierung von bestehenden Wohnräumen. Ziel ist es, die Wohnraumsituation zu verbessern und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: NRW.BANK.

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Häufige Fragen zu Mietwohnraumförderung - Bindungsverlängerung bei gefördertem Wohnraum

Wer kann Mietwohnraumförderung - Bindungsverlängerung bei gefördertem Wohnraum beantragen?

Privatpersonen, Kommunen, Wohnungsunternehmen

Wer ist Fördergeber von Mietwohnraumförderung - Bindungsverlängerung bei gefördertem Wohnraum?

Fördergeber ist NRW.BANK. Quelle: nrwbank.

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Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Förderregion
Nordrhein-Westfalen