VeröffentlichtZuschuss

Messeförderung - Gemeinschaftsstände Inland und Ausland – Förderung in Niedersachsen

Fördergeber: NBank

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen

Die Messeförderung unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler bei der Teilnahme an nationalen und internationalen Messen durch nicht rückzahlbare Zuschüsse.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen.

Was wird gefördert?

Die NBank fördert die Organisation und den Betrieb von Gemeinschaftsständen des Landes Niedersachsen mit mindestens zehn niedersächsischen Unternehmen. Die Förderung umfasst die Teilnahme an Messen auf Gemeinschaftsständen anderer Anbieter, soweit diese nicht von oder im Auftrag der öffentlichen Hand organisiert werden. Die Förderhöhe beträgt bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben für KMU, maximal 13.500 Euro, bzw. bei neugegründeten KMU bis zu 90%, höchstens 15.000 Euro. Bei internationalen Messen beträgt die Förderung bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben, maximal 5.000 Euro innerhalb der EU und 8.000 Euro in anderen Ländern.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 15.000 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 14. August 2026.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: NBank.

Voraussetzungen

Teilnehmende müssen kleine und mittlere Unternehmen oder Freiberufler mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen sein.

Erforderliche Unterlagen

  • HRA-Auszug oder Gewerbeanmeldung,Steuernummer durch Nachweis des Finanzamtes

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Messeförderung - Gemeinschaftsstände Inland und Ausland zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Messeförderung - Gemeinschaftsstände Inland und Ausland

Wer kann Messeförderung - Gemeinschaftsstände Inland und Ausland beantragen?

Kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen

Wie hoch ist die Förderung bei Messeförderung - Gemeinschaftsstände Inland und Ausland?

Förderbetrag: bis 15.000 €. Förderquote: 80 %.

Bis wann kann man Messeförderung - Gemeinschaftsstände Inland und Ausland beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 14. August 2026.

Wer ist Fördergeber von Messeförderung - Gemeinschaftsstände Inland und Ausland?

Fördergeber ist NBank. Quelle: nbank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 15.000 €
Förderquote
80 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
14. August 2026
Förderregion
Niedersachsen