Messeförderung - Gemeinschaftsstände Inland und Ausland – Förderung in Niedersachsen
Fördergeber: NBank
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Die Messeförderung unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler bei der Teilnahme an nationalen und internationalen Messen durch nicht rückzahlbare Zuschüsse.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 15.000 €.
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 14. August 2026.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: NBank.
Voraussetzungen
Teilnehmende müssen kleine und mittlere Unternehmen oder Freiberufler mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen sein.
Erforderliche Unterlagen
- HRA-Auszug oder Gewerbeanmeldung,Steuernummer durch Nachweis des Finanzamtes
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Messeförderung - Gemeinschaftsstände Inland und Ausland
Wer kann Messeförderung - Gemeinschaftsstände Inland und Ausland beantragen?
Kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen
Wie hoch ist die Förderung bei Messeförderung - Gemeinschaftsstände Inland und Ausland?
Förderbetrag: bis 15.000 €. Förderquote: 80 %.
Bis wann kann man Messeförderung - Gemeinschaftsstände Inland und Ausland beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 14. August 2026.
Wer ist Fördergeber von Messeförderung - Gemeinschaftsstände Inland und Ausland?
Fördergeber ist NBank. Quelle: nbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 15.000 €
- Förderquote
- 80 %
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 14. August 2026
- Förderregion
- Niedersachsen