Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie Ihre Meisterprüfung im Handwerk erfolgreich abgelegt haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Prämie erhalten.
Antragsberechtigt sind: Privatperson, Verband/Vereinigung.
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 2.500 €.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2027.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt ist die Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V.
(LGH), die die Prämie an die Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister ausreicht.
Die Ausreichung der Meisterprämie ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Als Empfängerin oder Empfänger der Meisterprämie müssen Sie einen Abschluss in einem Gewerbe nach Anlage A oder B Abschnitt 1 der Handwerksordnung haben,das vom Meisterprüfungsausschuss ausgestellte Zeugnis vorlegen; es muss ab dem 1.7.2023 ausgestellt worden sein und darf nicht älter als 3 Monate sein.
Ihr Hauptwohnsitz muss zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Nordrhein-Westfalen liegen; Sie müssen die Meisterprüfung jedoch nicht in Nordrhein-Westfalen abgelegt haben.Sie bislang dürfen keine Meisterprämie oder andere Form der Aufstiegsprämie in Nordrhein-Westfalen oder einem anderen Bundesland beantragt haben.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenPrivatperson, Verband/Vereinigung
Förderbetrag: 2.500 €. Förderquote: 100 %.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2027.
Fördergeber ist Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: foerderdatenbank.de.
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