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Garantien von Beteiligungen an kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: Ministerium der Finanzen Nordrhein-Westfalen

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen

Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt Garantien für Beteiligungen von privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften an kleinen und mittleren Unternehmen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Existenzgründer/in, Unternehmen.

Was wird gefördert?

Die Förderung besteht in Form einer Garantie zur Sicherung einer Beteiligung. Die Garantie wird in Höhe von 70 Prozent der Beteiligungssumme und gegebenenfalls von 70 Prozent der vertraglich vereinbarten Ansprüche auf den Ertrag der stillen Beteiligung gegeben. Die Beteiligung beträgt mindestens EUR 50.000 und soll in der Regel einen Betrag von EUR 1 Million nicht übersteigen. Die Garantie des Landes für eine stille/offene Beteiligung wird für eine Dauer von bis zu 10 Jahren gegeben. Ihren Antrag reichen Sie bei der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ein.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 70 %. Der Förderbetrag liegt bei 50.000 € – 1.000.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium der Finanzen Nordrhein-Westfalen.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Die Übernahme von Garantien für Beteiligungen an kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft ist an die folgenden Bedingungen geknüpft: Antragsberechtigt sind Kapitalbeteiligungsgesellschaften und kleine oder mittlere Unternehmen gemeinsam.

Die Unternehmen müssen aufgrund eines plausiblen Unternehmenskonzeptes mittelfristig eine angemessene Rendite und eine vertragsgemäße Abwicklung der Beteiligung erwarten lassen.

Die Umschuldung oder die Ablösung von bestehenden Krediten durch eine geförderte Beteiligung ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Garantien von Beteiligungen an kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

Wer kann Garantien von Beteiligungen an kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft beantragen?

Existenzgründer/in, Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Garantien von Beteiligungen an kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft?

Förderbetrag: 50.000 € – 1.000.000 €. Förderquote: 70 %.

Wer ist Fördergeber von Garantien von Beteiligungen an kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft?

Fördergeber ist Ministerium der Finanzen Nordrhein-Westfalen. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
50.000 € – 1.000.000 €
Förderquote
70 %
Förderart
Garantie
Förderregion
Nordrhein-Westfalen