Garantien von Beteiligungen an kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft – Förderung in Nordrhein-Westfalen
Fördergeber: Ministerium der Finanzen Nordrhein-Westfalen
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 60 Tagen
Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt Garantien für Beteiligungen von privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften an kleinen und mittleren Unternehmen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Existenzgründer/in, Unternehmen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 70 %. Der Förderbetrag liegt bei 50.000 € – 1.000.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium der Finanzen Nordrhein-Westfalen.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Kapitalbeteiligungsgesellschaften und kleine oder mittlere Unternehmen gemeinsam.
Die Unternehmen müssen aufgrund eines plausiblen Unternehmenskonzeptes mittelfristig eine angemessene Rendite erwarten lassen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Garantien von Beteiligungen an kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
Wer kann Garantien von Beteiligungen an kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft beantragen?
Existenzgründer/in, Unternehmen
Wie hoch ist die Förderung bei Garantien von Beteiligungen an kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft?
Förderbetrag: 50.000 € – 1.000.000 €. Förderquote: 70 %.
Wer ist Fördergeber von Garantien von Beteiligungen an kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft?
Fördergeber ist Ministerium der Finanzen Nordrhein-Westfalen. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 50.000 € – 1.000.000 €
- Förderquote
- 70 %
- Förderart
- Garantie
- Förderregion
- Nordrhein-Westfalen