Fördergeber: NRW.BANK
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 1 Tagen
Flexible Finanzierung für kommunale Investitionen in Nordrhein-Westfalen.
Antragsberechtigt sind: Kommunale Gebietskörperschaften in Nordrhein-Westfalen.
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 150.000.000 €.
Fördergeber und Antragstelle: NRW.BANK.
Das Darlehen muss für Investitionen des aktuellen Haushaltsjahres verwendet werden und die vorhabenbezogene Zweckbindungsfrist muss eingehalten werden.
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Jetzt Projekt prüfenKommunale Gebietskörperschaften in Nordrhein-Westfalen
Förderbetrag: bis 150.000.000 €. Förderquote: 100 %.
Fördergeber ist NRW.BANK. Quelle: nrwbank.
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