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Meisterprämie – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen

Wenn Sie als Handwerks- oder Industriemeisterin und Handwerks- oder Industriemeister einen Betrieb übernehmen oder neu gründen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Existenzgründer/in.

Was wird gefördert?

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie als Handwerks- oder Industriemeisterin und Handwerks- oder Industriemeister bei der erstmaligen Gründung einer selbstständigen Vollexistenz im Haupterwerb durch Unternehmensnachfolge, Neugründung oder tätige Beteiligung. Sie erhalten die Förderung als Basisförderung für die erstmalige Gründung durch Unternehmensnachfolge, Neugründung oder tätige Beteiligung in einem Handwerk nach Handwerksordnung und darauf aufbauend in der 2. Stufe als Arbeitsplatzförderung für die Schaffung mindestens eines zusätzlichen Arbeitsplatzes durch die Gründung. Sie erhalten die Förderung als einmaligen Zuschuss zum Lebensunterhalt. Die Höhe des Zuschusses beträgt als Basisförderung EUR 7.500 und als Arbeitsplatzförderung EUR 2.500. Richten Sie Ihren Antrag bitte an das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI). Nach Antragseingang können Sie mit dem Vorhaben beginnen.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 7.500 € – 10.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, auch als Gesellschafter oder Gesellschafterin von Personen- und Kapitalgesellschaften, die in dem Handwerk, zu dessen Ausübung sie als Handwerksmeisterin oder -meister oder Industriemeister oder -meisterin berechtigt sind, erstmalig eine selbstständige Existenz im Land Mecklenburg-Vorpommern gründen, sowie auch nach § 7 Absatz 2 Handwerksordnung oder auf Grundlage einer entsprechenden vollen Gleichwertigkeitsfeststellung der im Ausland erworbenen Berufsqualifikation berechtigte Personen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Für die Basisförderung müssen Sie als antragstellende Person ein Handwerksunternehmen erstmalig in Mecklenburg-Vorpommern übernehmen, neu gründen oder sich daran beteiligen, die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz besitzen; gehören Sie anderen Nationen an, müssen Sie über einen Aufenthaltstitel verfügen, der die Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit in Deutschland erlaubt und der mindestens noch 18 Monate gültig ist, sich bei der für den beabsichtigten Unternehmenssitz zuständigen Handwerkskammer zu dem Unternehmensübernahme- oder Existenzgründungskonzept, in dem die Voraussetzungen einer tragfähigen Existenzgründung nachvollziehbar dargelegt sind, beraten lassen und im Zuge einer Betriebsübernahme mehr als die Hälfte der bestehenden sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze des zu übernehmenden Betriebes im bisherigen Beschäftigungsumfang erhalten.

Für die Arbeitsplatzförderung müssen Sie Folgendes beachten: Sie müssen nach Ablauf von 12 Monaten nach Eintritt in die Unternehmensnachfolge oder Neugründung oder nach der Gewerbeanmeldung im Handwerk innerhalb der nachfolgenden 6 Monate die Schaffung und Besetzung mindestens eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatzes für eine Arbeitskraft in branchenüblicher Vollzeit nachweisen.

Bei Unternehmensnachfolge oder tätiger Beteiligung müssen Sie zu den bei Übernahme oder Beteiligung bestehenden sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen mindestens auch einen zusätzlichen Arbeitsplatz in Vollzeit schaffen, der mindestens tarifgleich vergütet wird und ab Einstellung mindestens 12 Monate besteht.

Der Geschäftsgegenstand des zu übernehmenden oder zu gründenden Betriebes und der Inhalt Ihrer Meisterprüfung müssen einander entsprechen.

Beachten Sie bitte, dass pro Betriebsübernahme, Neugründung oder tätiger Beteiligung nur eine Meisterprämie gezahlt wird.

Erforderliche Unterlagen

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Häufige Fragen zu Meisterprämie

Wer kann Meisterprämie beantragen?

Existenzgründer/in

Wie hoch ist die Förderung bei Meisterprämie?

Förderbetrag: 7.500 € – 10.000 €.

Wer ist Fördergeber von Meisterprämie?

Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
7.500 € – 10.000 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Mecklenburg-Vorpommern