Meisterprämie – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern
Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Zuwendungen für Unternehmensnachfolgen, Neugründungen oder tätige Beteiligungen im Handwerk.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Existenzgründer/in.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei 7.500 € – 10.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die in dem Handwerk, zu dessen Ausübung sie als Handwerksmeisterin oder -meister berechtigt sind, erstmalig eine selbstständige Existenz im Land Mecklenburg-Vorpommern gründen.
Erforderliche Unterlagen
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Meisterprämie
Wer kann Meisterprämie beantragen?
Existenzgründer/in
Wie hoch ist die Förderung bei Meisterprämie?
Förderbetrag: 7.500 € – 10.000 €.
Wer ist Fördergeber von Meisterprämie?
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 7.500 € – 10.000 €
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Mecklenburg-Vorpommern