Meisterprämie – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern
Fördergeber: Land Mecklenburg-Vorpommern
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 5 Tagen
Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Zuwendungen für die erstmalige Gründung durch Unternehmensnachfolge, Neugründung oder die tätige Beteiligung einer selbstständigen Vollexistenz im Handwerk.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Natürliche Personen, Gesellschafter von Personen- oder Kapitalgesellschaften mit Betriebsitz in Mecklenburg-Vorpommern..
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei 7.500 € – 10.000 €.
Frist und Status
Anträge müssen vor dem Vorhabenbeginn eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Land Mecklenburg-Vorpommern.
Voraussetzungen
Betriebsitz in Mecklenburg-Vorpommern, erstmalige Existenzgründung durch Betriebsübernahme/Neugründung oder tätige Beteiligung in Vollexistenz im Handwerk.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular,Gesellschaftsvertrag,Gewerbeanmeldung
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Meisterprämie
Wer kann Meisterprämie beantragen?
Natürliche Personen, Gesellschafter von Personen- oder Kapitalgesellschaften mit Betriebsitz in Mecklenburg-Vorpommern.
Wie hoch ist die Förderung bei Meisterprämie?
Förderbetrag: 7.500 € – 10.000 €.
Bis wann kann man Meisterprämie beantragen?
Anträge müssen vor dem Vorhabenbeginn eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Meisterprämie?
Fördergeber ist Land Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: lfi_mv.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 7.500 € – 10.000 €
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Mecklenburg-Vorpommern