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Meisterprämie – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern

Fördergeber: Land Mecklenburg-Vorpommern

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 5 Tagen

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Zuwendungen für die erstmalige Gründung durch Unternehmensnachfolge, Neugründung oder die tätige Beteiligung einer selbstständigen Vollexistenz im Handwerk.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Natürliche Personen, Gesellschafter von Personen- oder Kapitalgesellschaften mit Betriebsitz in Mecklenburg-Vorpommern..

Was wird gefördert?

Die Zuwendungen sollen zudem einen Anreiz für die Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen bieten. Anträge sind schriftlich unter Verwendung des Vordrucks 'Antragsformular' zu stellen und vor dem Vorhabenbeginn einzureichen. Als Vorhabenbeginn gilt der tatsächliche Beginn der gewerblichen Tätigkeit gemäß Gewerbeanmeldung. Bei tätigen Beteiligungen ist das Datum des die tätige Beteiligung nachweisenden Gesellschafts- oder Kaufvertrages bindend. Mit dem Eingang des Antrages im LFI M-V, darf auf eigenes Risiko mit dem Vorhaben begonnen werden. Die Förderung erfolgt in zwei Stufen: Stufe 1 - Basisförderung von 7.500 EUR als einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss zum Lebensunterhalt; Stufe 2 - Arbeitsplatzförderung von 2.500 EUR als einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 7.500 € – 10.000 €.

Frist und Status

Anträge müssen vor dem Vorhabenbeginn eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Land Mecklenburg-Vorpommern.

Voraussetzungen

Betriebsitz in Mecklenburg-Vorpommern, erstmalige Existenzgründung durch Betriebsübernahme/Neugründung oder tätige Beteiligung in Vollexistenz im Handwerk.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular,Gesellschaftsvertrag,Gewerbeanmeldung

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Häufige Fragen zu Meisterprämie

Wer kann Meisterprämie beantragen?

Natürliche Personen, Gesellschafter von Personen- oder Kapitalgesellschaften mit Betriebsitz in Mecklenburg-Vorpommern.

Wie hoch ist die Förderung bei Meisterprämie?

Förderbetrag: 7.500 € – 10.000 €.

Bis wann kann man Meisterprämie beantragen?

Anträge müssen vor dem Vorhabenbeginn eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Meisterprämie?

Fördergeber ist Land Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: lfi_mv.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
7.500 € – 10.000 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Mecklenburg-Vorpommern