VeröffentlichtZuschuss

Zuwendungen für die erstmalige Gründung durch Unternehmensnachfolge, Neugründung oder tätige Beteiligung im Handwerk – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern

Fördergeber: Land Mecklenburg-Vorpommern

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Zuwendungen zur Förderung von Existenzgründungen im Handwerk.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Natürliche Personen, Gesellschafter von Personen- oder Kapitalgesellschaften mit Betriebssitz in Mecklenburg-Vorpommern.

Was wird gefördert?

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Zuwendungen für die erstmalige Gründung durch Unternehmensnachfolge, Neugründung oder die tätige Beteiligung einer selbstständigen Vollexistenz im Handwerk in Mecklenburg-Vorpommern. Die Zuwendungen sollen zudem einen Anreiz für die Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen bieten. Anträge sind schriftlich unter Verwendung des Vordrucks 'Antragsformular' zu stellen und vor dem Vorhabenbeginn einzureichen. Die Förderung erfolgt in zwei Stufen: Stufe 1 bietet eine Basisförderung von 7.500 EUR als einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss, während Stufe 2 eine Arbeitsplatzförderung von 2.500 EUR für die Schaffung eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatzes vorsieht.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 7.500 € – 10.000 €.

Frist und Status

Anträge müssen vor dem Vorhabenbeginn eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Land Mecklenburg-Vorpommern.

Voraussetzungen

Betriebssitz in Mecklenburg-Vorpommern, erstmalige Existenzgründung durch Betriebsübernahme/Neugründung oder tätige Beteiligung in Vollexistenz im Handwerk.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular,Merkblatt Stufe 1 - Basisförderung,Merkblatt Stufe 2 - Arbeitsplatzförderung

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Zuwendungen für die erstmalige Gründung durch Unternehmensnachfolge, Neugründung oder tätige Beteiligung im Handwerk"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Zuwendungen für die erstmalige Gründung durch Unternehmensnachfolge, Neugründung oder tätige Beteiligung im Handwerk zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Zuwendungen für die erstmalige Gründung durch Unternehmensnachfolge, Neugründung oder tätige Beteiligung im Handwerk

Wer kann Zuwendungen für die erstmalige Gründung durch Unternehmensnachfolge, Neugründung oder tätige Beteiligung im Handwerk beantragen?

Natürliche Personen, Gesellschafter von Personen- oder Kapitalgesellschaften mit Betriebssitz in Mecklenburg-Vorpommern

Wie hoch ist die Förderung bei Zuwendungen für die erstmalige Gründung durch Unternehmensnachfolge, Neugründung oder tätige Beteiligung im Handwerk?

Förderbetrag: 7.500 € – 10.000 €.

Bis wann kann man Zuwendungen für die erstmalige Gründung durch Unternehmensnachfolge, Neugründung oder tätige Beteiligung im Handwerk beantragen?

Anträge müssen vor dem Vorhabenbeginn eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Zuwendungen für die erstmalige Gründung durch Unternehmensnachfolge, Neugründung oder tätige Beteiligung im Handwerk?

Fördergeber ist Land Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: lfi_mv.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
7.500 € – 10.000 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Mecklenburg-Vorpommern