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Antrag möglichZuschuss

Zuwendungen für die erstmalige Gründung durch Unternehmensnachfolge – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern

Fördergeber: Land Mecklenburg-Vorpommern

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 14 Tagen

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Zuwendungen für die erstmalige Gründung durch Unternehmensnachfolge, Neugründung oder tätige Beteiligung im Handwerk.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Natürliche Personen, Gesellschafter/in von Personen- oder Kapitalgesellschaften mit Betriebssitz in Mecklenburg-Vorpommern.

Was wird gefördert?

Die Zuwendungen sollen einen Anreiz für die Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen bieten. Anträge sind schriftlich unter Verwendung des Vordrucks 'Antragsformular' zu stellen und vor dem Vorhabenbeginn einzureichen. Die Förderung erfolgt in zwei Stufen: Stufe 1 - Basisförderung von 7.500 EUR als einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss zum Lebensunterhalt. Stufe 2 - Arbeitsplatzförderung von 2.500 EUR als einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss für die Schaffung eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatzes.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 7.500 € – 2.500 €.

Frist und Status

Anträge sind vor dem Vorhabenbeginn einzureichen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Land Mecklenburg-Vorpommern.

Offizielle Programm-Quelle →

Voraussetzungen

Betriebssitz in Mecklenburg-Vorpommern, erstmalige Existenzgründung durch Betriebsübernahme/Neugründung oder tätige Beteiligung in Vollexistenz im Handwerk.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular,Merkblatt Stufe 1 - Basisförderung,Merkblatt Stufe 2 - Arbeitsplatzförderung

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Häufige Fragen zu Zuwendungen für die erstmalige Gründung durch Unternehmensnachfolge

Wer kann Zuwendungen für die erstmalige Gründung durch Unternehmensnachfolge beantragen?

Natürliche Personen, Gesellschafter/in von Personen- oder Kapitalgesellschaften mit Betriebssitz in Mecklenburg-Vorpommern

Wie hoch ist die Förderung bei Zuwendungen für die erstmalige Gründung durch Unternehmensnachfolge?

Förderbetrag: 7.500 € – 2.500 €.

Bis wann kann man Zuwendungen für die erstmalige Gründung durch Unternehmensnachfolge beantragen?

Anträge sind vor dem Vorhabenbeginn einzureichen.

Wer ist Fördergeber von Zuwendungen für die erstmalige Gründung durch Unternehmensnachfolge?

Fördergeber ist Land Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: lfi_mv.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Mecklenburg-Vorpommern
  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Zuwendungen zur überbetrieblichen beruflichen Bildung im Handwerk
  • → Gegenwind – Förderfonds für Ostdeutschland
  • → Förderung für den Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter

Auf einen Blick

Förderbetrag
7.500 € – 2.500 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Mecklenburg-Vorpommern

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