Fördergeber: Land Mecklenburg-Vorpommern
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen
Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Zuwendungen für die erstmalige Gründung durch Unternehmensnachfolge, Neugründung oder tätige Beteiligung im Handwerk.
Antragsberechtigt sind: Natürliche Personen, Gesellschafter/in von Personen- oder Kapitalgesellschaften mit Betriebssitz in Mecklenburg-Vorpommern.
Der Förderbetrag liegt bei 7.500 € – 2.500 €.
Anträge sind vor dem Vorhabenbeginn einzureichen.
Fördergeber und Antragstelle: Land Mecklenburg-Vorpommern.
Betriebssitz in Mecklenburg-Vorpommern, erstmalige Existenzgründung durch Betriebsübernahme/Neugründung oder tätige Beteiligung in Vollexistenz im Handwerk.
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Jetzt Projekt prüfenNatürliche Personen, Gesellschafter/in von Personen- oder Kapitalgesellschaften mit Betriebssitz in Mecklenburg-Vorpommern
Förderbetrag: 7.500 € – 2.500 €.
Anträge sind vor dem Vorhabenbeginn einzureichen.
Fördergeber ist Land Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: lfi_mv.
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