Meisterbonus – Förderung in Bayern
Fördergeber: Freistaat Bayern
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 25 Tagen
Der Meisterbonus unterstützt die Gleichwertigkeit von beruflicher und allgemeiner Bildung in Bayern für bestandene Meisterprüfungen oder gleichgestellte Fortbildungsprüfungen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, die eine Meisterprüfung oder gleichwertige Fortbildungsprüfung erfolgreich abgeschlossen haben.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei 2.000 € – 3.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Freistaat Bayern.
Voraussetzungen
Die Prüfung muss erfolgreich und normalerweise vor der fachlich und örtlich zuständigen Stelle im Freistaat Bayern abgelegt worden sein.
Der Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort muss zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung oder zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Bayern liegen.
Der Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses darf nicht länger als 2 Jahre zurückliegen.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Meisterbonus
Wer kann Meisterbonus beantragen?
Privatpersonen, die eine Meisterprüfung oder gleichwertige Fortbildungsprüfung erfolgreich abgeschlossen haben
Wie hoch ist die Förderung bei Meisterbonus?
Förderbetrag: 2.000 € – 3.000 €.
Wer ist Fördergeber von Meisterbonus?
Fördergeber ist Freistaat Bayern. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 2.000 € – 3.000 €
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bayern