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Meisterbonus – Förderung in Sachsen

Fördergeber: Sächsisches Kabinett

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen

Der Meisterbonus ist eine finanzielle Unterstützung für Absolventen von Meisterprüfungen in Sachsen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Absolventen von Meisterprüfungen in Sachsen.

Was wird gefördert?

Das sächsische Kabinett hat am 30.06.2026 die Erhöhung des Meisterbonus auf 3.000 EUR beschlossen. Die Anpassung tritt rückwirkend zum 01.01.2026 in Kraft. Für Absolventinnen und Absolventen, deren Bescheid über das erfolgreiche Prüfungsergebnis ab dem 1. Januar 2026 bekannt gegeben wird, soll die Zuwendung 3.000 Euro betragen. Für Abschlussprüfungen, deren erfolgreicher Abschluss im Jahr 2026 durch Bescheid bekannt gegeben wurde und für die bereits ein Meisterbonus in Höhe von 2.000 Euro bewilligt wurde, soll auf Antrag eine Nachbewilligung in Höhe von 1.000 Euro gewährt werden. Antragstellungen sind ab Veröffentlichung der Richtlinie möglich. Die Veröffentlichung ist aktuell Mitte Juli dieses Jahres geplant. Nähere Informationen, sowie die Änderungsrichtlinie werden zeitnah nach Veröffentlichung auf dieser Seite zur Verfügung gestellt. Bitte beachten Sie, dass die Antragstellung nur für sächsische Handwerks- bzw. Industrie- und Handelskammern möglich ist. Privatpersonen wenden sich für den Zuschuss bitte an ihre zuständige Kammer. Durch die Antragstellung wird kein Rechtsanspruch auf die Zuwendung begründet. Die Förderung ist abhängig von der fachlichen Förderfähigkeit und der zum Zeitpunkt der Bewilligung verfügbaren Haushaltsmittel.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 2.000 € – 3.000 €.

Frist und Status

Antragstellungen sind ab Veröffentlichung der Richtlinie möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Kabinett.

Voraussetzungen

Erfolgreicher Abschluss als Handwerksmeister, Industriemeister oder Fachmeister.

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Häufige Fragen zu Meisterbonus

Wer kann Meisterbonus beantragen?

Absolventen von Meisterprüfungen in Sachsen

Wie hoch ist die Förderung bei Meisterbonus?

Förderbetrag: 2.000 € – 3.000 €.

Bis wann kann man Meisterbonus beantragen?

Antragstellungen sind ab Veröffentlichung der Richtlinie möglich.

Wer ist Fördergeber von Meisterbonus?

Fördergeber ist Sächsisches Kabinett. Quelle: sab.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
2.000 € – 3.000 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen