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Antrag möglichZuschuss

Meister-Extra – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 150 Tagen

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Privatpersonen nach erfolgreichem Abschluss ihrer Weiterbildung zur Handwerksmeisterin oder zum Industriemeister mit einem Zuschuss.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, die eine Meisterprüfung abgelegt haben.

Was wird gefördert?

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie als Privatperson nach erfolgreichem Abschluss Ihrer beruflichen Weiterbildung zur Handwerksmeisterin und Industriemeisterin oder zum Handwerksmeister und zum Industriemeister. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt EUR 2.000 pro Absolventin und Absolvent. Zusätzlich erhalten bis zu 33 jahresbeste Absolventinnen und Absolventen der Handwerkskammern und bis zu 17 Absolventinnen und Absolventen der Industrie- und Handelskammern je EUR 3.000. Stellen Sie Ihren Antrag bitte schriftlich oder elektronisch bei Ihrer Kammer in Mecklenburg-Vorpommern, bei der Sie Ihre Prüfung abgelegt haben. Spätestens 6 Monate nach schriftlichem Bescheid über Ihre bestandene Meisterprüfung müssen Sie Ihren Antrag einreichen.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 2.000 € – 3.000 €.

Frist und Status

Anträge müssen spätestens 6 Monate nach Erhalt des Bescheids eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind die Handwerkskammern und die Industrie- und Handelskammern in Mecklenburg-Vorpommern.

Sie leiten die Meisterprämie an die anspruchsberechtigten Absolventinnen und Absolventen weiter.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Als anspruchsberechtigte Absolventin und anspruchsberechtigter Absolvent müssen Sie einen Abschluss in einem Gewerk nach Anlage A oder B 1 zur Handwerksordnung oder in einer bestimmten Fachrichtung zur Industriemeistern oder zum Industriemeister haben.

Sie müssen den schriftlichen Bescheid über den erfolgreichen Abschluss Ihres Meisterprüfungsverfahrens gemäß Meisterprüfungsverfahrensverordnung vorlegen.

Ihr Beschäftigungsort und Hauptwohnsitz muss zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses seit mindestens 3 Monaten in Mecklenburg-Vorpommern liegen.

Ihre Meisterprüfung müssen Sie nicht in Mecklenburg-Vorpommern abgelegt haben.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Personen, für die Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch geleistet wird, Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch geleistet wird und es sich um eine Maßnahme in Vollzeitform handelt, Angehörige der Bundeswehr, Betriebswirtinnen und Betriebswirte des Handwerks, Technikerinnen und Techniker sowie Meisterinnen und Meister außerhalb des Handwerks und der Industrie (zum Beispiel Hotellerie, Gastronomie, Gartenbau, Forst, Landwirtschaft).

Erforderliche Unterlagen

  • schriftlicher Bescheid über den erfolgreichen Abschluss der Meisterprüfung

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Häufige Fragen zu Meister-Extra

Wer kann Meister-Extra beantragen?

Privatpersonen, die eine Meisterprüfung abgelegt haben

Wie hoch ist die Förderung bei Meister-Extra?

Förderbetrag: 2.000 € – 3.000 €.

Bis wann kann man Meister-Extra beantragen?

Anträge müssen spätestens 6 Monate nach Erhalt des Bescheids eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Meister-Extra?

Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Mecklenburg-Vorpommern
  • → Alle Fördermittel im Überblick
  • → Zuwendungen zur überbetrieblichen beruflichen Bildung im Handwerk
  • → Gegenwind – Förderfonds für Ostdeutschland
  • → Förderung für den Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter

Auf einen Blick

Förderbetrag
2.000 € – 3.000 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Mecklenburg-Vorpommern

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