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Meister-Extra – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Privatpersonen nach erfolgreichem Abschluss ihrer Weiterbildung zur Handwerksmeisterin oder zum Industriemeister mit einem Zuschuss.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, die eine Meisterprüfung abgelegt haben.

Was wird gefördert?

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie als Privatperson nach erfolgreichem Abschluss Ihrer beruflichen Weiterbildung zur Handwerksmeisterin und Industriemeisterin oder zum Handwerksmeister und zum Industriemeister. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt EUR 2.000 pro Absolventin und Absolvent. Zusätzlich erhalten bis zu 33 jahresbeste Absolventinnen und Absolventen der Handwerkskammern und bis zu 17 Absolventinnen und Absolventen der Industrie- und Handelskammern je EUR 3.000. Stellen Sie Ihren Antrag bitte schriftlich oder elektronisch bei Ihrer Kammer in Mecklenburg-Vorpommern, bei der Sie Ihre Prüfung abgelegt haben. Spätestens 6 Monate nach schriftlichem Bescheid über Ihre bestandene Meisterprüfung müssen Sie Ihren Antrag einreichen.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 2.000 € – 3.000 €.

Frist und Status

Anträge müssen spätestens 6 Monate nach Erhalt des Bescheids eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind die Handwerkskammern und die Industrie- und Handelskammern in Mecklenburg-Vorpommern.

Absolventen müssen einen Abschluss in einem Gewerk nach Handwerksordnung oder in einer bestimmten Fachrichtung zur Industriemeisterin oder zum Industriemeister haben.

Erforderliche Unterlagen

  • schriftlicher Bescheid über den erfolgreichen Abschluss der Meisterprüfung

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Häufige Fragen zu Meister-Extra

Wer kann Meister-Extra beantragen?

Privatpersonen, die eine Meisterprüfung abgelegt haben

Wie hoch ist die Förderung bei Meister-Extra?

Förderbetrag: 2.000 € – 3.000 €.

Bis wann kann man Meister-Extra beantragen?

Anträge müssen spätestens 6 Monate nach Erhalt des Bescheids eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Meister-Extra?

Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
2.000 € – 3.000 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Mecklenburg-Vorpommern