Meister-Extra – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern
Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Privatpersonen nach erfolgreichem Abschluss ihrer Weiterbildung zur Handwerksmeisterin oder zum Industriemeister mit einem Zuschuss.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, die eine Meisterprüfung abgelegt haben.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei 2.000 € – 3.000 €.
Frist und Status
Anträge müssen spätestens 6 Monate nach Erhalt des Bescheids eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind die Handwerkskammern und die Industrie- und Handelskammern in Mecklenburg-Vorpommern.
Absolventen müssen einen Abschluss in einem Gewerk nach Handwerksordnung oder in einer bestimmten Fachrichtung zur Industriemeisterin oder zum Industriemeister haben.
Erforderliche Unterlagen
- schriftlicher Bescheid über den erfolgreichen Abschluss der Meisterprüfung
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Meister-Extra
Wer kann Meister-Extra beantragen?
Privatpersonen, die eine Meisterprüfung abgelegt haben
Wie hoch ist die Förderung bei Meister-Extra?
Förderbetrag: 2.000 € – 3.000 €.
Bis wann kann man Meister-Extra beantragen?
Anträge müssen spätestens 6 Monate nach Erhalt des Bescheids eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Meister-Extra?
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 2.000 € – 3.000 €
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Mecklenburg-Vorpommern