Meister-Extra – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern
Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Privatpersonen nach erfolgreichem Abschluss ihrer Weiterbildung zur Handwerksmeisterin oder zum Industriemeister mit einem Zuschuss.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, die eine Meisterprüfung abgelegt haben.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei 2.000 € – 3.000 €.
Frist und Status
Anträge müssen spätestens 6 Monate nach Erhalt des Bescheids eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind die Handwerkskammern und die Industrie- und Handelskammern in Mecklenburg-Vorpommern.
Sie leiten die Meisterprämie an die anspruchsberechtigten Absolventinnen und Absolventen weiter.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Als anspruchsberechtigte Absolventin und anspruchsberechtigter Absolvent müssen Sie einen Abschluss in einem Gewerk nach Anlage A oder B 1 zur Handwerksordnung oder in einer bestimmten Fachrichtung zur Industriemeistern oder zum Industriemeister haben.
Sie müssen den schriftlichen Bescheid über den erfolgreichen Abschluss Ihres Meisterprüfungsverfahrens gemäß Meisterprüfungsverfahrensverordnung vorlegen.
Ihr Beschäftigungsort und Hauptwohnsitz muss zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses seit mindestens 3 Monaten in Mecklenburg-Vorpommern liegen.
Ihre Meisterprüfung müssen Sie nicht in Mecklenburg-Vorpommern abgelegt haben.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Personen, für die Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch geleistet wird, Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch geleistet wird und es sich um eine Maßnahme in Vollzeitform handelt, Angehörige der Bundeswehr, Betriebswirtinnen und Betriebswirte des Handwerks, Technikerinnen und Techniker sowie Meisterinnen und Meister außerhalb des Handwerks und der Industrie (zum Beispiel Hotellerie, Gastronomie, Gartenbau, Forst, Landwirtschaft).
Erforderliche Unterlagen
- schriftlicher Bescheid über den erfolgreichen Abschluss der Meisterprüfung
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Meister-Extra
Wer kann Meister-Extra beantragen?
Privatpersonen, die eine Meisterprüfung abgelegt haben
Wie hoch ist die Förderung bei Meister-Extra?
Förderbetrag: 2.000 € – 3.000 €.
Bis wann kann man Meister-Extra beantragen?
Anträge müssen spätestens 6 Monate nach Erhalt des Bescheids eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Meister-Extra?
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 2.000 € – 3.000 €
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Mecklenburg-Vorpommern