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Antrag möglichDarlehen

Brandenburg-Kredit für den Ländlichen Raum – Förderung in Brandenburg

Fördergeber: Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 55 Tagen

Mit dem Brandenburg-Kredit für den ländlichen Raum können Sie Investitionen in Brandenburg langfristig finanzieren.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen der Landwirtschaft, des Garten- und Weinbaus, der Agrar- und Ernährungswirtschaft sowie der Energieproduktion..

Was wird gefördert?

Mit dem Brandenburg-Kredit für den ländlichen Raum können Sie Investitionen in Brandenburg langfristig finanzieren. Sie erhalten die Förderung für folgende Programm-Bausteine: Landwirtschaft „Wachstum“ mit Zinsbonus für Junglandwirte, Landwirtschaft „Nachhaltigkeit“, Agrar- und Ernährungswirtschaft „Wachstum und Wettbewerb“, Agrar- und Ernährungswirtschaft „Umwelt- und Verbraucherschutz“, Neue Energien „Energie vom Land“, Produktionssicherung. Sie erhalten die Förderung als Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu EUR 5 Millionen pro Kreditnehmerin/Kreditnehmer und Jahr. Sie können damit bis zu 100 Prozent Ihrer Kosten finanzieren. Die Laufzeit beträgt bis zu 30 Jahre, davon bis zu 3 tilgungsfreie Jahre. Die Kredite werden für eine Laufzeit von bis zu 10 Jahren durch die ILB um bis zu 0,20 Prozent nominal per annum zinsvergünstigt. Als junge Landwirtin oder junger Landwirt unter 41 Jahren erhalten Sie einen zusätzlichen Zinsbonus, wenn Sie als Einzelunternehmerin beziehungsweise Einzelunternehmer tätig sind. Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn des Vorhabens über die Hausbank bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) ein.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 5.000.000 €.

Frist und Status

Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der Landwirtschaft, des Garten- und Weinbaus, der Agrar- und Ernährungswirtschaft sowie der Energieproduktion gemäß KMU -Definition der EU.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen bankübliche Sicherheiten stellen.

Als Betrieb, der ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet hat, Sanierungsfall oder Unternehmen in Schwierigkeiten erhalten Sie keine Förderung.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular,Bankunterlagen

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Häufige Fragen zu Brandenburg-Kredit für den Ländlichen Raum

Wer kann Brandenburg-Kredit für den Ländlichen Raum beantragen?

Kleine und mittlere Unternehmen der Landwirtschaft, des Garten- und Weinbaus, der Agrar- und Ernährungswirtschaft sowie der Energieproduktion.

Wie hoch ist die Förderung bei Brandenburg-Kredit für den Ländlichen Raum?

Förderbetrag: bis 5.000.000 €. Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man Brandenburg-Kredit für den Ländlichen Raum beantragen?

Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.

Wer ist Fördergeber von Brandenburg-Kredit für den Ländlichen Raum?

Fördergeber ist Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Brandenburg
  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Brandenburg-Kredit Wohnraum Modernisieren
  • → Stärkung der technologischen und anwendungsnahen Forschung in Forschungsverbünden von Wissenschaftseinrichtungen - StaF-Verbund (2023)
  • → GRW-G Große Richtlinie

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 5.000.000 €
Förderquote
100 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
Brandenburg

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