Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) – Förderung in Land Brandenburg
Fördergeber: Land Brandenburg
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 9 Tagen
Förderung zur Verbesserung der Biodiversität, des Bodenschutzes und des Klimaschutzes auf landwirtschaftlich genutzten Flächen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: landwirtschaftliche Unternehmen.
Was wird gefördert?
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2029.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Land Brandenburg.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM)"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM)
Wer kann Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) beantragen?
landwirtschaftliche Unternehmen
Bis wann kann man Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2029.
Wer ist Fördergeber von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM)?
Fördergeber ist Land Brandenburg. Quelle: mleuv_brandenburg.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 31. Dezember 2029
- Förderregion
- Land Brandenburg