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Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) – Förderung in Land Brandenburg

Fördergeber: Land Brandenburg

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 9 Tagen

Förderung zur Verbesserung der Biodiversität, des Bodenschutzes und des Klimaschutzes auf landwirtschaftlich genutzten Flächen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: landwirtschaftliche Unternehmen.

Was wird gefördert?

Die AUKM fördert Maßnahmen zur Verbesserung der Biodiversität und des Bodenschutzes sowie zur Verbesserung des Klimaschutzes und der Wasserqualität auf landwirtschaftlich genutzten Flächen. Die Förderung umfasst auch kooperative Maßnahmen zur Verbesserung des Klimaschutzes und der Biodiversität.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2029.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Land Brandenburg.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM)"

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM)

Wer kann Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) beantragen?

landwirtschaftliche Unternehmen

Bis wann kann man Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2029.

Wer ist Fördergeber von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM)?

Fördergeber ist Land Brandenburg. Quelle: mleuv_brandenburg.

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Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
31. Dezember 2029
Förderregion
Land Brandenburg