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Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Förderung zur Verbesserung der Biodiversität und des Bodenschutzes auf landwirtschaftlich genutzten Flächen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Landwirte und landwirtschaftliche Unternehmen.

Was wird gefördert?

Die Förderung AUKM umfasst Maßnahmen zur Verbesserung des Klimaschutzes und der Wasserqualität auf landwirtschaftlich genutzten Flächen sowie kooperative Maßnahmen zur Verbesserung des Klimaschutzes und der Biodiversität. Zudem wird eine Ausgleichszulage für landwirtschaftliche Unternehmen in benachteiligten Gebieten angeboten.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV).

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Häufige Fragen zu Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM)

Wer kann Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) beantragen?

Landwirte und landwirtschaftliche Unternehmen

Wer ist Fördergeber von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM)?

Fördergeber ist Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV). Quelle: mleuv_brandenburg.

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