Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV)
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen
Förderung zur Verbesserung der Biodiversität und des Bodenschutzes auf landwirtschaftlich genutzten Flächen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Landwirte und landwirtschaftliche Unternehmen.
Was wird gefördert?
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV).
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM)
Wer kann Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) beantragen?
Landwirte und landwirtschaftliche Unternehmen
Wer ist Fördergeber von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM)?
Fördergeber ist Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV). Quelle: mleuv_brandenburg.
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