Maßnahmen zur Absatzförderung auf Drittlandsmärkten im Weinsektor – Förderung in Rheinland-Pfalz
Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 106 Tagen
Wenn Sie als Unternehmen der Weinwirtschaft Maßnahmen planen, um den Absatz rheinland-pfälzischer Weine außerhalb der Europäischen Union zu steigern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen der Weinwirtschaft, Marketingorganisationen, anerkannte Erzeuger- oder Branchenorganisationen, öffentliche Stellen der Weinwirtschaft.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 5.000 €.
Frist und Status
Anträge sind vor Beginn der Maßnahme und zu bestimmten Auswahlterminen einzureichen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind privatwirtschaftliche Unternehmen (natürliche oder juristische Personen) oder Zusammenschlüsse von Unternehmen der Weinwirtschaft, Marketingorganisationen, anerkannte Erzeuger- oder Branchenorganisationen oder öffentliche Stellen der Weinwirtschaft mit Sitz in Rheinland-Pfalz.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre Maßnahme bezieht sich auf Weine rheinland-pfälzischer Herkunft.
Der Wein ist für den direkten Konsum auf Drittlandsmärkten vorgesehen; reimportierte Weine sind nicht förderfähig.
Sie bewirtschaften keine widerrechtlichen Anpflanzungen oder ohne Genehmigung mit Reben bepflanzte Flächen.
Sie haben ausreichende Kapazitäten, um im Anschluss an die geplante Maßnahme die entstehende Nachfrage nach den beworbenen Weinen bedienen zu können.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen mit einer direkten oder indirekten Beteiligung der öffentlichen Hand von mehr als 25 Prozent, Unternehmen in Schwierigkeiten.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Maßnahmen zur Absatzförderung auf Drittlandsmärkten im Weinsektor
Wer kann Maßnahmen zur Absatzförderung auf Drittlandsmärkten im Weinsektor beantragen?
Unternehmen der Weinwirtschaft, Marketingorganisationen, anerkannte Erzeuger- oder Branchenorganisationen, öffentliche Stellen der Weinwirtschaft
Wie hoch ist die Förderung bei Maßnahmen zur Absatzförderung auf Drittlandsmärkten im Weinsektor?
Förderbetrag: ab 5.000 €. Förderquote: 50 %.
Bis wann kann man Maßnahmen zur Absatzförderung auf Drittlandsmärkten im Weinsektor beantragen?
Anträge sind vor Beginn der Maßnahme und zu bestimmten Auswahlterminen einzureichen.
Wer ist Fördergeber von Maßnahmen zur Absatzförderung auf Drittlandsmärkten im Weinsektor?
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 5.000 €
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Rheinland-Pfalz