VeröffentlichtZuschuss

Maßnahmen zur Absatzförderung auf Drittlandsmärkten im Weinsektor – Förderung in Rheinland-Pfalz

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen

Unternehmen der Weinwirtschaft können Zuschüsse für Maßnahmen zur Absatzförderung auf Drittlandsmärkten beantragen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen der Weinwirtschaft, Marketingorganisationen, anerkannte Erzeuger- oder Branchenorganisationen, öffentliche Stellen der Weinwirtschaft.

Was wird gefördert?

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie, wenn Sie den Absatz und die Vermarktung von Weinen aus Rheinland-Pfalz auf Drittlandsmärkten planen. Sie erhalten eine Förderung für Öffentlichkeitsarbeit, Absatzförderungs- und Werbemaßnahmen, die Teilnahme an bedeutenden internationalen Veranstaltungen, Messen und Ausstellungen, Informationsveranstaltungen und Informationsreisen, Studien über neue Märkte zur Verbesserung der Absatzförderungsmaßnahmen sowie zur Bewertung der Ergebnisse der Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen. Die Förderung erfolgt als Zuschuss bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für einen Zeitraum von 3 Jahren.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 5.000 €.

Frist und Status

Anträge sind vor Beginn der Maßnahme und zu bestimmten Auswahlterminen einzureichen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind privatwirtschaftliche Unternehmen oder Zusammenschlüsse von Unternehmen der Weinwirtschaft mit Sitz in Rheinland-Pfalz.

Die Maßnahme muss sich auf Weine rheinland-pfälzischer Herkunft beziehen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Maßnahmen zur Absatzförderung auf Drittlandsmärkten im Weinsektor zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Maßnahmen zur Absatzförderung auf Drittlandsmärkten im Weinsektor

Wer kann Maßnahmen zur Absatzförderung auf Drittlandsmärkten im Weinsektor beantragen?

Unternehmen der Weinwirtschaft, Marketingorganisationen, anerkannte Erzeuger- oder Branchenorganisationen, öffentliche Stellen der Weinwirtschaft

Wie hoch ist die Förderung bei Maßnahmen zur Absatzförderung auf Drittlandsmärkten im Weinsektor?

Förderbetrag: ab 5.000 €. Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Maßnahmen zur Absatzförderung auf Drittlandsmärkten im Weinsektor beantragen?

Anträge sind vor Beginn der Maßnahme und zu bestimmten Auswahlterminen einzureichen.

Wer ist Fördergeber von Maßnahmen zur Absatzförderung auf Drittlandsmärkten im Weinsektor?

Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 5.000 €
Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Rheinland-Pfalz