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Marktstrukturverbesserungsrichtlinie – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern

Fördergeber: Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen

Wenn Sie Vorhaben planen, die dazu beitragen, landwirtschaftliche Produkte besser zu verarbeiten und zu vermarkten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Erzeugerzusammenschlüsse, Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen.

Was wird gefördert?

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie als Erzeugerzusammenschluss oder Kleinstunternehmen, kleines oder mittleres Unternehmen mit Mitteln des Bundes und der Europäischen Union bei Maßnahmen zur Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen. Sie erhalten die Förderung für die Gründung und Tätigkeit von Erzeugerzusammenschlüssen in den ersten 5 Jahren und Investitionsvorhaben, die die Erfassung, Lagerung, Kühlung, Sortierung, marktgerechte Aufbereitung, Verpackung, Etikettierung, Verarbeitung oder Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse betreffen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für Gründung und Tätigkeit von Erzeugerzusammenschlüssen im 1. und 2. Jahr bis zu 60 Prozent, im 3. Jahr bis zu 50 Prozent, im 4. Jahr bis zu 40 Prozent und im 5. Jahr bis zu 20 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Organisationsausgaben, höchstens aber EUR 100.000 pro Jahr und EUR 400.000 insgesamt. Wenn Sie als Erzeugerzusammenschluss ausschließlich Qualitätsprodukte erfassen, verarbeiten oder vermarkten, kann Ihr Zuschuss jeweils um 15 Prozent erhöht werden. Für Investitionen können Sie abhängig von Ihnen als Antragsteller und der Art Ihres Vorhabens einen Zuschuss zwischen 10 Prozent und 55 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 60 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 400.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Erforderliche Unterlagen

  • Geschäftsplan,Verträge mit Erzeugern oder Erzeugerzusammenschlüssen,Nachweis über die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Marktstrukturverbesserungsrichtlinie

Wer kann Marktstrukturverbesserungsrichtlinie beantragen?

Erzeugerzusammenschlüsse, Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Marktstrukturverbesserungsrichtlinie?

Förderbetrag: bis 400.000 €. Förderquote: 60 %.

Wer ist Fördergeber von Marktstrukturverbesserungsrichtlinie?

Fördergeber ist Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 400.000 €
Förderquote
60 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Mecklenburg-Vorpommern