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Marktstrukturverbesserungsrichtlinie – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern

Fördergeber: Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 60 Tagen

Unterstützung für Erzeugerzusammenschlüsse und KMU zur Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Erzeugerzusammenschlüsse, Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen.

Was wird gefördert?

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie als Erzeugerzusammenschluss oder Kleinstunternehmen, kleines oder mittleres Unternehmen mit Mitteln des Bundes und der Europäischen Union bei Maßnahmen zur Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen. Sie erhalten die Förderung für die Gründung und Tätigkeit von Erzeugerzusammenschlüssen in den ersten 5 Jahren und Investitionsvorhaben, die die Erfassung, Lagerung, Kühlung, Sortierung, marktgerechte Aufbereitung, Verpackung, Etikettierung, Verarbeitung oder Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse betreffen. Die Höhe des Zuschusses beträgt für Gründung und Tätigkeit von Erzeugerzusammenschlüssen im 1. und 2. Jahr bis zu 60 Prozent, im 3. Jahr bis zu 50 Prozent, im 4. Jahr bis zu 40 Prozent und im 5. Jahr bis zu 20 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Organisationsausgaben, höchstens aber EUR 100.000 pro Jahr und EUR 400.000 insgesamt.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 60 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 400.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Erzeugerzusammenschlüsse sowie für Investitionen auch Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen nach KMU-Definition der EU.

Die Tätigkeit der Unternehmen darf sich nicht gleichzeitig auf die Erzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse beziehen.

Erforderliche Unterlagen

  • Geschäftsplan,Verträge mit Erzeugern oder Erzeugerzusammenschlüssen,Nachweis über die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens

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Häufige Fragen zu Marktstrukturverbesserungsrichtlinie

Wer kann Marktstrukturverbesserungsrichtlinie beantragen?

Erzeugerzusammenschlüsse, Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Marktstrukturverbesserungsrichtlinie?

Förderbetrag: bis 400.000 €. Förderquote: 60 %.

Wer ist Fördergeber von Marktstrukturverbesserungsrichtlinie?

Fördergeber ist Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 400.000 €
Förderquote
60 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Mecklenburg-Vorpommern