Marktstrukturverbesserungsrichtlinie – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern
Fördergeber: Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 60 Tagen
Unterstützung für Erzeugerzusammenschlüsse und KMU zur Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Erzeugerzusammenschlüsse, Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 60 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 400.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Erzeugerzusammenschlüsse sowie für Investitionen auch Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen nach KMU-Definition der EU.
Die Tätigkeit der Unternehmen darf sich nicht gleichzeitig auf die Erzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse beziehen.
Erforderliche Unterlagen
- Geschäftsplan,Verträge mit Erzeugern oder Erzeugerzusammenschlüssen,Nachweis über die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Marktstrukturverbesserungsrichtlinie
Wer kann Marktstrukturverbesserungsrichtlinie beantragen?
Erzeugerzusammenschlüsse, Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen
Wie hoch ist die Förderung bei Marktstrukturverbesserungsrichtlinie?
Förderbetrag: bis 400.000 €. Förderquote: 60 %.
Wer ist Fördergeber von Marktstrukturverbesserungsrichtlinie?
Fördergeber ist Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 400.000 €
- Förderquote
- 60 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Mecklenburg-Vorpommern