Fördergeber: Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 55 Tagen
Das Land Brandenburg fördert Maßnahmen zur Markterschließung mit Zuschüssen für Gemeinschaftsprojekte und Brancheninformationsstände.
Antragsberechtigt sind: Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 195.000 €.
Stellen Sie Ihren Antrag vor Beginn der Maßnahme.
Fördergeber und Antragstelle: Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind normalerweise wirtschaftsnahe, nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete und nicht am gewöhnlichen Wirtschaftsleben teilnehmende, Institutionen mit Sitz im Land Brandenburg, insbesondere Kammern, Verbände, Branchennetzwerke und landesweit tätige sonstige Organisationen der Wirtschaftsförderung.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie erhalten die Förderung für eine geplante Maßnahme nur, wenn diese im Rahmen der satzungsgemäßen oder im Gesellschaftsvertrag festgelegten Aufgaben durchgeführt werden darf.
Ihre Maßnahme darf nicht bereits im Rahmen einer institutionellen oder sonstigen Förderung finanziert werden.
Sie dürfen mit Ihrem Vorhaben nicht vor Antragstellung beginnen.
Sie dürfen sich im Vorfeld für eine Messe oder Veranstaltung anmelden.
Wenn Sie mit anderen brandenburgischen Ausstellerinnen und Ausstellern an einem Gemeinschaftsprojekt teilnehmen, darf die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer nicht unter 5 liegen.
Wenn Sie als Unternehmen mit Firmen- beziehungsweise Gemeinschaftsstandbetreibern verflochten sind, können Sie Messe-Dienstleistungen anbieten.
Es muss sichergestellt sein, dass die Aussteller alternativ auch unabhängige Drittfirmen mit der Abwicklung der Dienstleistungen beauftragen können.
Bei Begleitmaßnahmen zu Unternehmensreisen müssen Ihre Maßnahmen das besondere gesamtwirtschaftliche Interesse des Landes Brandenburg vertreten.
Die Anzahl brandenburgischer Teilnehmerinnen und Teilnehmer soll hier nicht unter 10 liegen.
Sie müssen sicherstellen, dass die Teilnahme für jedes Unternehmen diskriminierungs- und kostenfrei möglich ist.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Markterschließungsrichtlinie 2022 zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenÖffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Förderbetrag: bis 195.000 €. Förderquote: 100 %.
Stellen Sie Ihren Antrag vor Beginn der Maßnahme.
Fördergeber ist Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). Quelle: foerderdatenbank.de.
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