Markterschließungsprogramm für KMU – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Das Programm unterstützt KMU, Selbstständige und Freiberufler bei der Erschließung neuer Auslandsmärkte durch verschiedene Maßnahmen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: KMU, Selbstständige, Freiberufler, wirtschaftsnahe Dienstleister.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 50 %.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwe_markterschliessungsprogra". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind KMU, Selbstständige und Angehörige der Freien Berufe der gewerblichen Wirtschaft und wirtschaftsnahen Dienstleistungen mit Firmensitz in Deutschland.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Markterschließungsprogramm für KMU
Wer kann Markterschließungsprogramm für KMU beantragen?
KMU, Selbstständige, Freiberufler, wirtschaftsnahe Dienstleister
Bis wann kann man Markterschließungsprogramm für KMU beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Markterschließungsprogramm für KMU?
Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Markterschließungsprogramm für KMU mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Markterschließungsprogramm für KMU zur Gruppe „bmwe_markterschliessungsprogra". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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Auf einen Blick
- Förderquote
- bis zu 50 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit