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Marktaktivierung alternativer Technologien für die umweltfreundliche Bordstrom- und mobile Landstromversorgung von See- und Binnenschiffen (BordstromTech II) – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 1 Tagen

Das Programm fördert Investitionen zur Marktaktivierung alternativer Technologien für umweltfreundliche Bordstrom- und mobile Landstromsysteme von See- und Binnenschiffen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Öffentliche Einrichtung.

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt Ihre Investitionen zur Marktaktivierung alternativer Technologien für umweltfreundliche Bordstrom- und mobile Landstromsysteme von See- und Binnenschiffen. Gefördert werden Investitionen für eine bordseitige Aus- und Umrüstung. Es können folgende Systeme zum Einsatz kommen: Energiespeicher einschließlich erforderlicher Systeme für die Speicherung von Landstrom und/oder zur Nutzung alternativer Kraftstoffe, Energiewandler, Plug-In Systeme, Stromübergabesysteme sowie auch Systemkombinationen der genannten Systeme. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für: Bordstromversorgungssysteme oder mobile Landstromversorgungssysteme zur Eigenversorgung von Schiffen: 40 Prozent der zuwendungsfähigen umweltschutzbedingten Investitionsmehrausgaben. Für kleine Unternehmen ist die Förderquote 20 Prozent und für mittlere Unternehmen 10 Prozent höher und für mobile Landstromversorgungssysteme als hafenseitiges Infrastrukturangebot: 80 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben. Der Höchstbetrag für die Modernisierungsmaßnahme in Seehäfen liegt bei EUR 5 Millionen und für Modernisierungsmaßnahme in Binnenhäfen bei EUR 2 Millionen. Das Antragsverfahren ist einstufig. Ihren Antrag reichen Sie bitte vor Beginn des Vorhabens bis spätestens 3 Kalendermonate vor Auslaufen der Geltungsdauer der Richtlinie bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) ein.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 5.000.000 €.

Frist und Status

Antrag muss bis spätestens 3 Kalendermonate vor Auslaufen der Geltungsdauer der Richtlinie eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmv_bordstromtech_ii". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, die Eigentümerin und Eigentümer des geförderten Systems werden und eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Deutschland haben.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen innerhalb von 6 Monaten nach der Förderzusage mit Ihrem Vorhaben beginnen.

Sie stellen die Finanzierung Ihres Vorhabens sicher.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Marktaktivierung alternativer Technologien für die umweltfreundliche Bordstrom- und mobile Landstromversorgung von See- und Binnenschiffen (BordstromTech II)

Wer kann Marktaktivierung alternativer Technologien für die umweltfreundliche Bordstrom- und mobile Landstromversorgung von See- und Binnenschiffen (BordstromTech II) beantragen?

Unternehmen, Öffentliche Einrichtung

Wie hoch ist die Förderung bei Marktaktivierung alternativer Technologien für die umweltfreundliche Bordstrom- und mobile Landstromversorgung von See- und Binnenschiffen (BordstromTech II)?

Förderbetrag: bis 5.000.000 €. Förderquote: 40 %.

Bis wann kann man Marktaktivierung alternativer Technologien für die umweltfreundliche Bordstrom- und mobile Landstromversorgung von See- und Binnenschiffen (BordstromTech II) beantragen?

Antrag muss bis spätestens 3 Kalendermonate vor Auslaufen der Geltungsdauer der Richtlinie eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Marktaktivierung alternativer Technologien für die umweltfreundliche Bordstrom- und mobile Landstromversorgung von See- und Binnenschiffen (BordstromTech II)?

Fördergeber ist Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Marktaktivierung alternativer Technologien für die umweltfreundliche Bordstrom- und mobile Landstromversorgung von See- und Binnenschiffen (BordstromTech II) mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Marktaktivierung alternativer Technologien für die umweltfreundliche Bordstrom- und mobile Landstromversorgung von See- und Binnenschiffen (BordstromTech II) zur Gruppe „bmv_bordstromtech_ii". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 5.000.000 €
Förderquote
40 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit