Online-Vortrag für Vereine am 21. November: Fördermittel und Sponsoren finden mit KI – mit Marcel Bäsler, dem Gründer von FörderBase. Zur Anmeldung
FÖRDERBASE
FörderprogrammeFunktionen & PreiseSchnellcheckÜber das ProjektBlog
AnmeldenKostenlos starten →
FÖRDERBASE

KI-gestützte Fördermittelsuche für Vereine, Kommunen und Unternehmen in ganz Deutschland – mit automatischem Matching und Antragsvorbereitung.

info@foerderbase.de

Plattform

  • Startseite
  • Funktionen & Preise
  • Über das Projekt
  • Förderprogramme
  • KI-Matching
  • Blog & Ratgeber
  • FAQ
  • Kontakt
  • Partner
  • Kooperation Vereinsplaner
  • Fördermittel Vereine
  • Fördermittel Unternehmen
  • Fördermittel Kommunen

Regionen

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hamburg
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen
  • Alle Programme →
  • Bestand & Zahlen

© 2026 FörderBase – KI-gestützte Fördermittelsuche für Deutschland

AGBImpressumDatenschutz
  1. Start
  2. /Förderprogramme
  3. /Marktaktivierung alternativer Technologien für die umweltfreundliche Bordstrom- und mobile Landstromversorgung von See- und Binnenschiffen (BordstromTech II)
Antrag möglichZuschuss

Marktaktivierung alternativer Technologien für die umweltfreundliche Bordstrom- und mobile Landstromversorgung von See- und Binnenschiffen (BordstromTech II) – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 61 Tagen

Das Programm fördert Investitionen zur Marktaktivierung alternativer Technologien für umweltfreundliche Bordstrom- und mobile Landstromsysteme von See- und Binnenschiffen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Öffentliche Einrichtung.

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt Ihre Investitionen zur Marktaktivierung alternativer Technologien für umweltfreundliche Bordstrom- und mobile Landstromsysteme von See- und Binnenschiffen. Gefördert werden Investitionen für eine bordseitige Aus- und Umrüstung. Es können folgende Systeme zum Einsatz kommen: Energiespeicher einschließlich erforderlicher Systeme für die Speicherung von Landstrom und/oder zur Nutzung alternativer Kraftstoffe, Energiewandler, Plug-In Systeme, Stromübergabesysteme sowie auch Systemkombinationen der genannten Systeme. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für: Bordstromversorgungssysteme oder mobile Landstromversorgungssysteme zur Eigenversorgung von Schiffen: 40 Prozent der zuwendungsfähigen umweltschutzbedingten Investitionsmehrausgaben. Für kleine Unternehmen ist die Förderquote 20 Prozent und für mittlere Unternehmen 10 Prozent höher und für mobile Landstromversorgungssysteme als hafenseitiges Infrastrukturangebot: 80 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben. Der Höchstbetrag für die Modernisierungsmaßnahme in Seehäfen liegt bei EUR 5 Millionen und für Modernisierungsmaßnahme in Binnenhäfen bei EUR 2 Millionen. Das Antragsverfahren ist einstufig. Ihren Antrag reichen Sie bitte vor Beginn des Vorhabens bis spätestens 3 Kalendermonate vor Auslaufen der Geltungsdauer der Richtlinie bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) ein.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 5.000.000 €.

Frist und Status

Antrag muss bis spätestens 3 Kalendermonate vor Auslaufen der Geltungsdauer der Richtlinie eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV).

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmv_bordstromtech_ii“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, die Eigentümerin und Eigentümer des geförderten Systems werden und eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Deutschland haben.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen innerhalb von 6 Monaten nach der Förderzusage mit Ihrem Vorhaben beginnen.

Sie stellen die Finanzierung Ihres Vorhabens sicher.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Marktaktivierung alternativer Technologien für die umweltfreundliche Bordstrom- und mobile Landstromversorgung von See- und Binnenschiffen (BordstromTech II) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Marktaktivierung alternativer Technologien für die umweltfreundliche Bordstrom- und mobile Landstromversorgung von See- und Binnenschiffen (BordstromTech II)

Wer kann Marktaktivierung alternativer Technologien für die umweltfreundliche Bordstrom- und mobile Landstromversorgung von See- und Binnenschiffen (BordstromTech II) beantragen?

Unternehmen, Öffentliche Einrichtung

Wie hoch ist die Förderung bei Marktaktivierung alternativer Technologien für die umweltfreundliche Bordstrom- und mobile Landstromversorgung von See- und Binnenschiffen (BordstromTech II)?

Förderbetrag: bis 5.000.000 €. Förderquote: 40 %.

Bis wann kann man Marktaktivierung alternativer Technologien für die umweltfreundliche Bordstrom- und mobile Landstromversorgung von See- und Binnenschiffen (BordstromTech II) beantragen?

Antrag muss bis spätestens 3 Kalendermonate vor Auslaufen der Geltungsdauer der Richtlinie eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Marktaktivierung alternativer Technologien für die umweltfreundliche Bordstrom- und mobile Landstromversorgung von See- und Binnenschiffen (BordstromTech II)?

Fördergeber ist Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Marktaktivierung alternativer Technologien für die umweltfreundliche Bordstrom- und mobile Landstromversorgung von See- und Binnenschiffen (BordstromTech II) mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Marktaktivierung alternativer Technologien für die umweltfreundliche Bordstrom- und mobile Landstromversorgung von See- und Binnenschiffen (BordstromTech II) zur Gruppe „bmv_bordstromtech_ii". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel für Kommunen
  • → Förderung von Maßnahmen der Schul- und Spielwegesicherung
  • → Deutsche Fernsehlotterie – Projektförderung
  • → 100xDigital

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 5.000.000 €
Förderquote
40 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit

Programm im Blick behalten

Merken & passende Alternativen finden

Kostenloses Konto: Programme merken, Fristen im Überblick und passende Alternativen für Ihr Vorhaben.

Welche Programme passen noch? Schnellcheck starten →
Zur Quelle