Fördergeber: Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 61 Tagen
Das Programm fördert Investitionen zur Marktaktivierung alternativer Technologien für umweltfreundliche Bordstrom- und mobile Landstromsysteme von See- und Binnenschiffen.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Öffentliche Einrichtung.
Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 5.000.000 €.
Antrag muss bis spätestens 3 Kalendermonate vor Auslaufen der Geltungsdauer der Richtlinie eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmv_bordstromtech_ii“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, die Eigentümerin und Eigentümer des geförderten Systems werden und eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Deutschland haben.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen innerhalb von 6 Monaten nach der Förderzusage mit Ihrem Vorhaben beginnen.
Sie stellen die Finanzierung Ihres Vorhabens sicher.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Marktaktivierung alternativer Technologien für die umweltfreundliche Bordstrom- und mobile Landstromversorgung von See- und Binnenschiffen (BordstromTech II) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenUnternehmen, Öffentliche Einrichtung
Förderbetrag: bis 5.000.000 €. Förderquote: 40 %.
Antrag muss bis spätestens 3 Kalendermonate vor Auslaufen der Geltungsdauer der Richtlinie eingereicht werden.
Fördergeber ist Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV). Quelle: foerderdatenbank.de.
Zur Kombinierbarkeit gehört Marktaktivierung alternativer Technologien für die umweltfreundliche Bordstrom- und mobile Landstromversorgung von See- und Binnenschiffen (BordstromTech II) zur Gruppe „bmv_bordstromtech_ii". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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